Zusammensetzung

Grundlegendes

 Das Studierendenparlament sowie der Sprecherinnen- und Sprecherrat
wählen in ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte mit der Mehrheit der
Stimmen der Mitglieder des jeweiligen Gremiums einen aus zwei Personen
bestehenden Vorsitz sowie möglichst eine Stellvertreterin bzw. einen
Stellvertreter.

~ Grundordnung § 39 Abs. 7

Frühere Entsendungen

2024 / 2025

2023 / 2024

2022 / 2023


Version #6
Erstellt: 26 Januar 2023 11:58:49 von Jochen
Zuletzt aktualisiert: 28 September 2024 16:56:28 von Florian