Vorbereitungstreffen (2020)

Protokoll vom 30. Januar 2020

Was soll Grundlage sein?

Was sind wichtige Punkte, die angesprochen werden sollen?

Ausschüsse

Antragsverfahren

Vorsitz

Berichte der Referate und sonstigen Entsendeten an das Plenum

Protokolle

Wissensmanagement



Zu erstellende HowTos

ToDos

Protokoll vom 4. März 2020

StuPa-Vorbereitungstreffen

Anliegen der Fachschaft Huwi

Beschluss zur Verfahrensweise

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Vorsitz

§ 3 Arbeitskreise

§ 4 Stimmrecht und Stimmrechtsübertragungen

§ 5 Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht

§ 6 Hochschulöffentlichkeit

§ 7 Einberufung

§ 8 Ladung

§ 9 Tagesordnung

§ 10 Sitzungsleitung

§ 11 Beschlussfähigkeit

§ 12 Redeliste und -ordnung

§ 13 Anträge und Antragsberatung

§ 14 Initiativanträge

§ 15 Beschlüsse

§ 16 Sitzungsniederschrift

§ 17 Wahlen

§ 18 Wahldurchführung

§ 19 Äußerungen und Anträge zur Geschäftsordnung

§ 20 – 23

Metapunkte

Sonstige Punkte

Weitere Materialien aus anderen GOs

TODOs

Protokoll vom 14. April 2020

Beginn: irgendwann nach 18:00 Uhr
Dabei: Anika Amma, Luis Reithmeier, Christina Markfort, Florian Knoch, Stefan Blümel, Jan Rothacher, Jonas Langlotz, Lena Weber, Tim Gottesleben, Marie Müller

Anmerkung: Beschlüsse wurden fett hervorgehoben.

Allgemeine Vorschläge

Einigkeit zu den beiden Vorschlägen

Rolle des SpRat

Arbeitskreise und Referate

Besetzung und Aufgaben des Vorsitzes

Beschluss: Mindestlösung mit zwei Personen, paritätische Lösung zur Abstimmung geben (paritätisch, direkt/indirekt gewählt)

Aufgaben des Vorsitzes

§ 3 Aufgaben des Studierendenparlamentes

Beschluss: Zusammenfassung zu »Liste der uniweiten Kommissionen«

§ 4 und 5: Referate und Arbeitskreise

§ 6: Stimmrechtsübertragungen

§ 7: Rede-, Antrags und Vorschlagsrecht

Vorschlag:
(3) Rederecht genießen alle immatrikulierten Studierenden der Universität Bamberg.
(4) Weitere Personen können auf Vorschlag des Vorsitzes oder auf Antrag Rederecht erhalten.

Vorschlag (angenommen):
(3) Alle immatrikulierten Studierenden der Universität Bamberg können vom Studierendenparlament angehört werden.
(4) Weitere Personen können auf Vorschlag des Vorsitzes oder auf Antrag angehört werden.

§ 8: Hochschulöffentlichkeit der Sitzung

Beschluss: Personaldebatten bleiben »geheim«; bei Finanzdebatten hätten wir gern Transparenz, warten aber noch auf Antwort vom Justiziariat.

§ 9: Einberufung

Vorschlag:
(2) ¹Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von eines Viertels 5 Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. ³Die Ladungsfrist für eine außerordentlichen Sitzung beträgt 7 Tage, die Antragsfrist 5 Tage. ³Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss schriftlich gestellt werden und den Beratungsgegenstand sowie eine vorläufige Tagesordnung enthalten.
(3) streichen

angenommener Vorschlag:
(2) ¹Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von 8 Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. ³Die Ladungsfrist für eine außerordentlichen Sitzung beträgt 7 Tage, die Antragsfrist 5 Tage. ³Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss schriftlich gestellt werden und den Beratungsgegenstand sowie eine vorläufige Tagesordnung enthalten.
(3) streichen

§ 10

angenommener Vorschlag:
(1) Die Ladung zu den Sitzungen des Studierendenparlaments erfolgt unter Angabe der Tagesordnung, des Tagungsortes und der Tagungszeit schriftlich oder elektronisch an die studentische E-Mail-Adresse, soweit hierdurch nicht Belange des Datenschutzes beeinträchtigt werden.

(2) Die Ladung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am zehnten Tag vor der Sitzung in die Postauslaufstelle der Universität gegeben oder als E-Mail versandt worden ist.

(3) Vorlagen müssen spätestens acht Tage vor der Sitzung den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

§ 11

§ 12

kein Widerspruch

§ 13

§ 14

Abs. 1 Satz 3: Arm heben kann diskriminierend sein
stattdessen: „meldet sich, in dem sie sich in geeigneter Weise kenntlich macht“

§ 15

kein Widerspruch

kein Widerspruch

Änderungen:

§ 16 Initiativanträge

folgt bei der nächsten Sitzung

nächste Sitzung: 5. Mai um 18 Uhr

Protokoll vom 5. Mai 2020

Zusammenlegung der Arbeitskreise/Referate (Jan, Christina)

Vorschlag

Diskussion

Formulierung

Ergänzung von § 4 um Satz 5 und 6, § 5 Satz 1 entfällt

(5) ¹Das Studierendenparlament kann zur Vorbereitung und zur Unterstützung seiner Arbeit abgesehen von Referaten auch ständige Referate oder nichtständige Taskforces einrichten. ²Aufgaben und Arbeitsbereiche der Referate legt das Studierendenparlament fest.

(6) ¹Referate können Arbeitskreise einberufen, die sich mit spezifischen, das Referat betreffenden, Themen auseinandersetzen.

(6) ¹Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. ²Ein Arbeitskreis steht allen Studierenden zur Mitarbeit offen.

(7) ¹Das Referat wählt bestimmt eine hauptverantwortliche Person für jeden Arbeitskreis. ²Die hauptverantwortliche Person lädt die Mitglieder des Arbeitskreises mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen.

Die Sätze 2 und 3 von § 5 sollen zu den Sätzen 6 und 7 des § 4 werden.

Weitere Diskussion zur Geschäftsordnung

§ 16

Beschluss: Initiativanträge müssen durch mindestens fünf Mitglieder eingebracht werden. (geändert, siehe unten)

Beschluss: Es werden beide Formulierungsmöglichkeiten zur Abstimmung vorgelegt (zwei bzw. fünf Personen für Initiativanträge).

§ 19

Beschluss: »per Stimmzettel« streichen

Beschluss: Formulierungen zur schriftlichen Wahl in § 19 streichen

Beschluss: Jan fragt Loskarn noch einmal, ob das auch für das StuPa gelten wird

§ 20

Beschluss: Jan fragt Loskarn danach

§ 21

Beschluss: Wo bisher keine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgesehen ist, soll eine absolute Mehrheit als Voraussetzung ergänzt werden.

§ 23

»… im eigenen Ermessen, es sei denn, dass mindestens ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder fordert die Entscheidung des Studierendenparlaments fordert.

Nachtrag zu § 5, Absatz 3

bisherige Formulierung:

¹Das Studierendenparlament wählt eine hauptverantwortliche Person für jeden Arbeitskreis. ²Die hauptverantwortliche Person lädt die Mitglieder des Arbeitskreises mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen.

Beschluss: Absatz 3 (neu 8) rausnehmen, Arbeitskreise in Abschnitt 2 (neu 7) zu Referaten umbenennen

Formulierungsvorschlag Stefan (und Beschluss):
»Die Referent*innen legen eine*n Hauptverantwortliche*n für die ihnen untergeordneten Arbeitskreise fest.«

Beschluss: Dopplungen vermeiden und an entsprechender Stelle auf GO verlinken

Absatz 4 aus §5 komplett raus

Gendern

Nächstes Treffen: 26.05. um 18 Uhr auf Big Blue Button

Protokoll vom 26. Mai 2020

Anwesende: Anika, Alex N., Duc, Felix, Jan, Josi, Lotta, Marie, Niklas, Sabrina, Luis, Stefan

§ 2, Absatz 2

Luis: Umsetzen der Beschlüsse sollte durch den SpRat geschehen
Luis: (a) rausnehmen, da eine exekutive Aufgabe
Kein Widerspruch => wird herausgenommen

Duc: Vor dem Vorsitz einen Artikel zur Zusammensetzung.
Lotta: Redundant, da schon in Grundordnung
Anika: Redundant ist kein Problem, zumindest Verweis auf Grundordnung.
Niklas: Grundordnung ändert sich auch nicht so oft.
Luis: Auch für Erwähnung, Verweis auf Grundordnung

§ 2, Absatz 3

Niklas: Vorschlag: „§2, Abs. 2 b,c,d,e bleiben von dieser Regelung unberührt.“

Keine Widerspüche. => Wird so übernommen.

§ 3, Absatz 1

Huwi: die fakultätsübergreifenden Angelegenheiten der Studierenden
Jan: Is so aus einem existierenden Gesetzestext

Entscheidung: Kann so bleiben.

§ 4, Absatz 3

Stefan: Wird „rechenschaftspflichtig“ definiert?
Jan/Lotta: Herr Loskarn zufolge ist eine tatsächliche Kontrolle nicht möglich.

Einwand hat sich somit erledigt

§ 4, Absatz 4

Anika: was wenn Referent exmatrikuliert ist?
Jan: derzeit besteht immer noch Zugriff auf E-Mail-Adressen
Anika: Ist das noch gewollt wenn jemand aus der Uni ausgetreten ist, dass der noch Zugriff auf die Mails hat
Man müsste das schon noch einschränken, dass wenn jemand nicht mehr Studi ist das man diesen auch auschließt

Lotta/Niklas: „Im Falle einer Exmatrikulation oder Abwahl übernimmt der Vorsitz Komissarisch die Leitung des Referats.“

Keine Einwände. => Wird so übernommen

§ 4, Absatz 5

Lotta: Haben wir einen Begriff durcheinander gebracht? Sollte das nicht „ständige Arbeitskreise“ heißen?
Stefan: Solle noch weiter präzisiert werden.
Niklas: Änderungsvorschlag:
(5) Das Studierendenparlament kann zur Vorbereitung und zur Unterstützung seiner Arbeit abgesehen von ständigen Referaten weitere Referate einrichten. Referate können aufgabenbezogen als nichtständige Taskforce eingerichtet werden. Aufgaben und Arbeitsbereiche der Referate legt das Studierendenparlament fest.
(6) ¹Referate können Arbeitskreise einrichten. Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. ²Ein Arbeitskreis steht allen Studierenden zur Mitarbeit offen.

Stefan: Warum können nichtständige Referate nicht nichtständige Referate genannt werden
Niklas: Hier gibt es dann ständige und nichtständige Referate.
Stefan: ist die Unterscheidung nicht ganz klar. Es wäre logischer mit ständigen und nichtständigen Referate geben. Muss es immer ständige Referate geben?

Niklas: ständige R – muss es geben, längerfristige/verpflichtende Existenz, nichtständige kann es geben, weniger langfristig, Taskforces – kurfristig

Jan: unter § 42

Stefan: Es können aufgabenbezogen nichtständige Taskforce eingerichtet werden. in 5 ersetzen --> Das Studierendenparlament kann zur Vorbereitung und zur Unterstützung seiner Arbeit abgesehen von ständigen Referaten weitere Referate einrichten. Es können aufgabenbezogen nichtständige Taskforce eingerichtet werden. Aufgaben und Arbeitsbereiche der Referate legt das Studierendenparlament fest.

Marie: laut der neuen GO gibt es keine festgeschriebenen ständigen Referate mehr
Jan bestätigt das.
Niklas: Einen dritten Satz einfügen, der diese Referate auflistet.

Es sind alle einverstanden das dieser Satz mit hinzugefügt werden.
Auch mit RQSL als eigenem Referat sind alle einverstanden.

§ 4, Absatz 6

Duc: in Absatz 6 wurde dann anders definiert auf Grund der vorrangegangen Änderungen
Vorschlag neuer Satz 1 am Anfang einfügen: „¹Referate können Arbeitskreise einrichten.“

Vorhanden: Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. ²Ein Arbeitskreis steht allen Studierenden zur Mitarbeit offen.

§ 4, Absatz 7

Lotta: ist es nötig den Absatz 7 extra zu lassen oder kann er in den davor
Duc: würde es am Ende lassen auf Grund der Übersichtlichkeit

§ 5, Absatz 1

Anika: Vorschlag: „Stimmrecht hat
a) jedes direkt gewählte Mitglied und
b) jedes durch die Fachschaften entsandte Mitglied.“

Wird so angenommen

Niklas: Wann ist man Mitglied des Studierendenparlaments?
Anika: Wollten wir am Anfang nicht festlegen, wer Mitglieder des Studierendenparlamentes sind? Dann können wir das am Beginn festlegen

Lotta: In dem Satz ersetzen durch: “alle Mitglieder nach § 40 Abs. 1 Grundordnung”
Keine Einwände

§ 5, Absatz 2

Stefan: Wann darf das StuPa tagen? Wie viele Personen müssen Anwesend sein und wie viele Stimmen müssen anwesend sein?

Lotta: Mehr als die Hälfte der Menschen muss anwesend sein.
lt. GO
Duc: Wird weiter unten noch bei Beschlussfähigkeit geregelt.

Stefan: c) und d) ist nicht Nachverfolgbar diese würden wir gerne Streichen
keiner hat hier Einwände
Lotta: habt ihr gehangen wegen der Stimmrechtsübertragungen?
Stefan: Weil bei Simmrechtsübertragung weniger da sind als stimmen da sind
Lotta: es geht hier schon um die einzelnen Mitglieder

Duc: Bis wann muss man eine Stimmrechtsübertragung haben?
Vorschlag:
„⁴Die Stimmübertragung ist vor Beginn der Sitzung durch Meldung an den Sitzungsvorsitz schriftlich möglich. Stimmrechtsübertragungen werden im Protokoll vermerkt.“

Keine Einwände.

Anika: Ist es sinvoll, eine Begrenzung der Stimmrechtsübertragungen auf ein Stimmrecht?
Niklas: Das ist auf eins Begrenzt in § 5 Absatz 3

§ 6 Absatz 1, Absatz 2

Stefan: Was bedeutet Vorschlagsrecht?
Jan: Wenn du eine Person für eine Amt Vorschlägst
Luis: Es wurde von der früheren Ordunung übernommen
Anika: Es ist nicht dringend Notwendig da man für einen Vorschlag sein Rederecht gebrauchen kann.
Luis: Laut Google ist es dass das ich jemanden Vorschlage.
Felix: Mit dem Rederecht würden dann auch nicht Vorschlagsberechtigte Personen das Recht erhalten Personen Vorzugschlagen
Stefan: deswegen dann drin lassen.

Stefan: Warum haben Referenten ein Antragsrecht ?
Luis: Steht in der GO. Damit sind Personen aus den Referaten gemeint, die sollten auch Anträge stellen können.
Stefan: Dann hat jeder das Recht, einen Antrag zu stellen. Vorschlag “Referent*innen des StuPas haben ein Antragsrecht.”
niklas: Wie besetzt man Referate, wenn nicht durch Vorschlag?
Duc: „nicht-stimmberechtigte Mitglieder“ umfasst alle Personen aus Referaten
Lotta: stattdessen „beratende Mitglieder nach § 40 Abs. 2 GO“

Lotta: was haben wir mit der Frage von Anika gemacht? Wurde das Abschließend besprochen?
Anika: es hat sich etwas vermischt kein klares Ergebnis
Niklas: Wir sollten das Abschließen klären. Er sieht keinen Änderungswunsch wir sollten das so lassen.
Lotta: Bitte „beratend“ statt „nicht-stimmberechtigt“.
Niklas: ist dafür

§ 6 Absatz 3

Stefan: da steht können. Wie wird entschieden ob jemand angehört wird?
Jan: es soll nicht allen ein Rederecht eingeräumt werden --> Sie können Angehört werden haben aber kein Rederecht
Stefan: Vorschlag: “Müssen angehört werden aber ein Zeitvorschalag”
Niklas: Dann bringt man mehr Leute mit und dann hat man sehr viel Zeit. Würde es so lassen
Anika: Kann Stefan verstehen, aber die Inhaltliche Arbeit ist gefährdet, weil dann jeder Studierende kommen kann und dann 3 Minuten reden kann.
Stefan: Es passt dann so
Marie: alle Studies sollten das Rederecht haben. Wenn das nicht sein soll kann in öffentlich und nicht öffentlich unterschieden werden
Niklas: representatives Recht und kein Basisdemokratisches
Jan: Loskan Rederecht haben nur StuPa-Angehörige
Marie:
Anika: Es steht nicht etwa im Text, dass andere nicht gehört werden dürfen, sondern das es im ermessen liegt ob er/sie zu diesem Zeitpunkt angehört wird

Termin für das nächste Treffen

Stefan: Wann soll das fertig sein?
Jan: frühestens 1. Oktober
Anika: Klausurenphase kommt auch bald deswegen lieber kürzere Abstände
Lotta: Stimmt zu Treffen lieber nächste Woche oder in 2 Wochen,
lange Abstände führen zu viel Wieder-einarbeitung
Jan: Vorschlag 5.6.20
Duc: Wollen wir wirklich Freitag? Lieber Donnerstag
Niklas: Nächste Woche Donnerstag
Anika: viele haben noch Vorlesungen Freitag

Termin: Donnerstag, 04.06. 17 Uhr

Protokoll vom 4. Juni 2020

Anwesende: Duc Le, Sabrina Schorr, Jan Rothacher, (SOWI), Anja Brenner (SoWi), Marie Müller, Maxi Rattay (GuK), Florian Knoch (WIAI), Hannah Blaurock (Huwi)

§7 Absatz 2

Duc: Vorschlag Einfügen, dass nur “in begründeten Fällen” die Hochschulöffentlichkeit von der Sitzung ausgeschlossen werden darf
Marie: Begründete Fälle müssten definiert werden
Bestimmte Fälle sollen aufgenommen werden
Marie nach Rücksprache mit Jura-Studi: juristisch sauberer ohne die Formulierung; wenn die Formulierung rein sollte, dann formulieren »in sachlich begründeten Fällen«, dann sollte danach Liste Folgen mit Fällen, in denen das nicht begründet wäre, weil dies kürzer ist als Fälle aufzuzählen, in denen es begründet ist
→ Mail an Herrn Loskarn, was keine begründeten Fälle sind

Vorläufiger neuer Wortlaut: (1) Die Hochschulöffentlichkeit kann in begründeten Fällen von der Sitzung des Studierendenparlaments auf Antrag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ausgeschlossen werden.

§8 Absatz 1

Lotta (über Maxi): Stupa muss mindestens zweimal im Semester einberufen werden (gemäß GO § 39 (8) Satz 1) → wird geändert

§8 Absatz 2

zu Satz (2)
Hannah Blaurock: Antrag auf außerordentliche Sitzung muss an Vorsitz gestellt werden
→ Wird geändert

zu Satz (1)
Duc: Einfügen von “stimmberechtigten” → neuer Satz:

Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von acht stimmberechtigten Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen.

§9 Absatz (2)

Lotta (über Maxi): laut GO muss das eine Woche vorher erfolgen (GO §39 (6) 2)

§9 Absatz (3)

Hannah Blaurock: Genauere Definition von Vorlagen gewünscht

Sabrina: vorschlag: “Alle Sitzungsvorlagen müssen vor …”

Jan: es werden “Situngsunterlagen” vermerkt

§9 Absatz (1)

an die studentische Emailadresse “der Mitglieder”

§10 Absatz (2)

Hannah: Mehrheiten bei Abstimmungen festlegen
Sabrina: Wird mit einfacher Mehrheit geregelt
Duc: Trennung nötig
Lösung:

(2) Die Genehmigung der Tagesordnung wird vom Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(3) Das Studierendenparlament kann eine Änderung der Tagesordnung sowie die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte mit einfacher Mehrheit beschließen.

§11 Absatz (1)

Marie: (1) Die Leitung der Sitzung obliegt dem*der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit einem*einer stellvertretenden Vorsitzenden.

§11 Absatz (2)

Duc: Hausrecht für den Vorsitzenden in eigenen Absatz → wird gestrichen
Jan: fragt bei Loskarn nach, ob wir Menschen von der Sitzung verweisen/ausschließen könnten, ohne das Hausrecht zu besitzen; außerdem, ob die Vorsitzenden das Hausrecht bekommen könnten
(→ wenn Möglich, dann wird Absatz 2 getrennt)
Florian: Vorschlag für den Fall, dass das Verweisen von der Sitzung in Ordnung geht: »… und kann bei (schwerwiegendem) Verstoß gegen diese Geschäftsordnung Mitglieder des Studierendenparlaments der Sitzung verweisen.«

§11 Absatz (5)

Duc: soll gestrichen werden. Sitzungsleitung soll nicht an Dritte abgegeben werden bzw. da der Vorsitz die Leitung inne hat und im Falle von Verhinderung die Stellv. dadurch nicht mehr notwendig

§12 Absatz (2)

Maxi: Verweis auf GO? --> Auf §39 (6) GO wird hingewiesen

Hannah: Mindestens 18 stimmberechtigte Mitglieder müssen Anwesend sein (Mehrheit) --> Wird eingefügt

SoWi(Sabrina & Duc) reichen konkurrierende Umformulierung ein:

(1) ¹Das Studierendenparlament ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordentlich geladen und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. ²Stimmrechtsübertragungen werden dabei für die Feststellung berücksichtigt. ³Ist das Studierendenparlament nicht beschlussfähig, schließt die Sitzungsleitung die Sitzung und der Vorsitz beruft sie innerhalb von 14 Tagen unter Beibehaltung der Tagesordnung neu ein. 4Ist das Studierendenparlament erneut nicht beschlussfähig, schließt die Sitzungsleitung die Sitzung und der Vorsitz beruft sie innerhalb von 7 Tagen unter Beibehaltung der Tagesordnung neu ein. 5In diesem Fall ist das Studierendenparlament ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. 6Auf diese Bestimmung ist in der Einladung hinzuweisen.

Marie: dagegen, da diese Regelung mit den 7 Tagen zusätzlich ausgenutzt werden kann, um Themen/Sitzungen zu verschleppen

Hannah: Sollte nicht ausgenutzt werden können, weil dafür alle Fachschaften oder politische HSGs sich einig sein müssten, nicht an der Sitzung teilzunehmen

Marie: widerspricht; oft sind nicht alle Mitglieder da bei Sitzungen und es wird knapp mit Beschlussfähigkeit; wenn dann noch zusätzlich Menschis extra nicht kommen, um zu verzögern/Themen zu verschleppen, kann die Regelung mit den 7 Tagen sehr wohl zur Verschleppung dienen

§13 Absatz (1) ff.

Marie: Redeliste(n) abhängig davon, was dann in der GO verabschiedet wird; wieso soll nach Vorschlag SoWi Erstredner*innenliste wegfallen?

Duc: Leute sollen sich doch einfach so melden und werden chronologisch auf die Redeliste gesetzt. Es ist die Aufgabe der Sitzungsleitung zu unterbinden, dass Mitglieder “reden um zu reden” bzw. “sich thematisch im kreis drehen”

Marie: Erstredner*innenliste, damit Diskussion nicht von wenigen Menschis dominiert wird; außerdem, dass Menschen, die sich nicht trauen zu melden, eher dran genommen werden

Maxi: Das ist doch schön und gut aber das ist doch eine dämliche Spielerei

Hannah: stimmt Marie zu

Sabrina: schließt sich Duc und Maxi an

Marie: wiederholt Punkt

Florian: für Erstredner*innenliste

Redelistenart: Muss vom Stupa entschieden werden
Debatten: Bitte berücksichtigen, dass vorschläge in den Fachschaften erarbeitet worden sind und nicht auf persönlichen Meinungen basieren, also, nicht pesönlich Menschen angreifen!

Protokoll vom 12. Juni 2020

Anwesende: Lotta, Hannah (Huwi), Jan (FSR), Marie (Gleichstellungsreferat, KriWi-Ref, Nat./Internat.-Ref, Jusos), Niklas, Sabrina (SOWI), Florian, Anika (WIAI), Christina (Nat./Internat.-Ref, BAGLS)

§ 13

Am Ende muss vereinheitlicht werden, ob wir von einer oder mehreren Redelisten sprechen.

Zu Absatz 2:

Es soll zur Wahl stehen, ob Erstredner*innenlisten geführt werden sollen oder nicht.


§ 14 Absatz (1)

Beschluss für Vorschläge: einen Tag vor der Einladungsfrist oder zwei Tage nach der Einladungsfrist

Formulierung für Absatz 1:
²Alternativ ist ein schriftliches Einreichen beim Vorsitz gestattet.
³Die Vorsitzenden sorgen dafür, dass nicht über das Antragstool eingereichte Anträge zeitnah in das Antragstool eingepflegt werden.

Absatz 14 Absatz (2)

Beschluss: »¹Änderungsanträge sind schriftlich beim Vorsitz oder über …«

»… durch den Vorsitz zur Kenntnis gegeben …«

§ 14 Absatz (5)

Beschluss: »… macht sich das Mitglied des Studierendenparlaments oder der*die Gast*Gästin bei der Sitzungsleitung kenntlich.«

§ 14 Absatz (6)

»Anträge , über die im Studierendenparlament abgestimmt wurde und die eine Mehrheit erhalten haben , …«

§ 14 Absatz 9

kein Komma nach der 8 in »Beschlüsse, die nicht gemäß Absatz 8 mit …«


Metadebatte zur Ankündigung der Sitzungstermine


§ 15

Leerzeichen nach dem Paragraphenzeichen, »Absatz« statt »Abs.«

§ 16 Absatz (1)

Satz 1 Halbsatz 3 (Erläuterung der einfachen Mehrheit) ist redundant → streichen

§ 16 Absatz (4)

»stimmberechtigten und anwesenden« → »anwesenden stimmberechtigten«

Beschluss: Hürde auf sieben Personen erhöhen

§ 16 Absatz (5)

»stimmberechtigten und anwesenden« → »anwesenden stimmberechtigten«

Beschluss zur Aufnahme als Satz 2:
Eine geheime Abstimmung ist bei gleichzeitigem Verlangen nach einer namentlichen Abstimmung unzulässig.

§ 16 Absatz (6)

»Unmittelbar im Anschluss an eine Abstimmung verkündet die Sitzungsleitung das Abstimmungsergebnis.«

»Auf Antrag von mindestens einem Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder muss das Abstimmungsergebnis überprüft werden.«


Sonstiges

Protokoll vom 16. Juni 2020

Anwesende: Lotta Mayer, Jan Rothacher, Florian Knoch, Anika Amma, Niklas Dörner
Beginn: 18:15 Uhr
Ende: 20:00 Uhr

Wer soll Kürzelinhaber*in sein?

Wird dem*der Vorsitzenden des Studierendenparlamentes übertragen.

§ 17 Absatz (1)

Vereinheitlichen.

Ersetzen.

»zeitnah« für die Versendung des Protokolls statt konkreter Tage

Streichen

Neue Formulierung:

(1) Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen.

(2) Die Niederschrift muss Tag und Ort der Sitzung, eine Anwesenheitsliste, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.

(3) ¹In der Niederschrift sollen die Äußerungen der in das Studierendenparlament gewählten Personen nach Namen und Zugehörigkeit zur Statusgruppe aufgenommen werden.
²Personen, die nicht gewählte oder beratende Mitglieder des Studierendenparlaments sind, werden auf Wunsch namentlich im Protokoll genannt und andernfalls im Protokoll als Gäst*innen bezeichnet.
³Abstimmungen über Beschlüsse, Anträge und Änderungsanträge sollen mit der exakten Anzahl an Stimmen der Zustimmung, der Ablehnung sowie der Enthaltung vermerkt sein.

(4) Mitglieder, die in einer nicht geheimen Abstimmung der unterlegenen Seite angehören, können verlangen, dass dies in der Niederschrift vermerkt wird.

(5) Die Niederschrift ist von der Protokollführung und von der Sitzungsleitung zu unterzeichnen.

(6) Protokolle sollen den Mitgliedern zeitnah zugänglich gemacht werden.

(7) ¹Über die Genehmigung der Niederschrift entscheidet das Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit. ²Auf Antrag eines Mitglieds kann das Protokoll der vorausgegangenen Sitzung geändert werden.

(8) ¹Der Vorsitz veröffentlicht die Protokolle, nachdem sie genehmigt wurden. ²Personaldebatten sind nicht Teil des öffentlichen Protokolls.


nächste Sitzung: 23. Juni, 18:00 Uhr

Protokoll vom 23. Juni 2020

Anwesende: Jan Rothacher, Alexandra Rader, Niklas Dörner, Anika Amma, Florian Knoch
Beginn: 18:15 Uhr
Ende: 20:28 Uhr

§ 18 Wahlen

Absätze 1 und 2

Absatz 2 wird gestrichen, Absatz 1 wird beibehalten

Absatz 3

Zu erkundigen: Muss die Hürde im dritten Wahlgang auf die relative Mehrheit reduziert werden oder kann auch einfach die absolute Mehrheit forciert werden?

Entschluss für Absatz 3, Satz 2 (neu): Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

Absatz 4

Entschluss: In Satz 2 »einfacher« ersetzen durch „absoluter“, in Satz 1 »der Mitglieder des Studierendenparlaments« nach »Zweidrittelmehrheit« einfügen.

Exkurs: Vorsitz des Studierendenparlaments

Paritätische Verteilung und Anzahl der Vorsitzenden sollen nach Abschluss der aktuellen Revision diskutiert werden.

§ 19

Abs. 1 ändern in: »¹Die Sitzungsleitung ernennt anlassbezogen zur Durchführung von Wahlen einen Wahlausschuss. ²Der Wahlausschuss umfasst mindestens zwei, höchstens jedoch vier Personen. ³Er wird vom Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit bestätigt.«

Abs. 2 (neu): »Der Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zuständig.«
Abs. 2 (alt) entfällt.

Abs. 3 (neu): »Ausgeschlossen von der Mitgliedschaft im Wahlausschuss sind Kandidierende.«

§ 20

Absatz 1 streichen
alter Absatz 2 erhält einen Punkt am Satzende. Aufzählung einrücken.
Abs. 2: Jeweils den Artikel (ein, eine) streichen.
Abs. 2 lit. c: »ein Zurückziehen« statt Zurückziehung
Abs. 3:
* Jeweils den Artikel (der) streichen. »Antrag auf Vertagung« u. s. w.
* Jeweils Satz 2 ändern in »Die Annahme« statt »Seine Annahme«.
* Jeweils »anwesenden stimmberechtigten» ohne Komma.
* lit. c streichen [Wird unserer Meinung nach von b und d abgedeckt. Anzahl möglichst überschaubar halten.]
* lit. e streichen
* lit. f: »¹Antrag auf Schließung der Redelisten. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.«
* lit. g: »Antrag auf Beschränkung der Redezeit. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.»
* lit. h: »Antrag auf namentliche Abstimmung gemäß § [???]. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.» [Nochmal prüfen, was weiter oben schon geregelt wurde.]
* lit. i: »Antrag auf geheime Abstimmung. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.»
* lit. j streichen [Schon in § 18 geklärt.]
* lit. k: »Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 7 Abs.«
* lit. l: »¹Der Antrag auf Verhandlungspause. ²Seine Annahme führt zu einer höchstens zehnminütigen Pause.«


nächster Termin:
Da nur noch drei Personen anwesend sind, wird der Termin gedoodelt.

Protokoll vom 2. Juli 2020

Anwesende: Jan Rothacher, Niklas Dörner, Florian Knoch, Marie Müller, Josi Perzl, Lotta Mayer
Beginn: 17:30 Uhr
Ende: 18:30 Uhr

Anmerkung: Die heute behandelten Paragraphen folgen der Nummerierung der überarbeiteten Geschäftsordnung. Paragraph 20 (neu) bezeichnet daher Paragraph 19 (alt)

§ 20 Wahldurchführung

Absatz 1 Satz 1

Florian Die Sitzungsleitung ernennt zur Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss, der aus bis zu drei Mitgliedern des Studierendenparlaments besteht.

Absatz 2 Satz 1

Anmerkung: Dieses Thema wurde bereits beim letzten Mal besprochen.

§ 22 Änderung der Geschäftsordnung

Absatz 1

Florian ¹Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung müssen über das Antragstool des Studierendenparlaments oder in schriftlicher Form beim Vorsitz eingereicht werden. (Satz 2 streichen)

Damit endet dieser Durchgang der GO-Revision.


Rückmeldungen von Loskarn zur GO

Sonstiges