Vorbereitungstreffen (2020)
- Protokoll vom 30. Januar 2020
- Protokoll vom 4. März 2020
- Protokoll vom 14. April 2020
- Protokoll vom 5. Mai 2020
- Protokoll vom 26. Mai 2020
- Protokoll vom 4. Juni 2020
- Protokoll vom 12. Juni 2020
- Protokoll vom 16. Juni 2020
- Protokoll vom 23. Juni 2020
- Protokoll vom 2. Juli 2020
Protokoll vom 30. Januar 2020
- Anwesende: Jan Rothacher, Luis Reithmeier, Anna Russ, Marie, Christina, Florian Knoch, Anika Amma
- nächstes Treffen: 4. März, 17 Uhr
Was soll Grundlage sein?
- eher Konventsgeschäftsordnung als die des FSR
Was sind wichtige Punkte, die angesprochen werden sollen?
Ausschüsse
- Luis:
- hauptsächlich Plenumsarbeit und nur freiwillig Ausschüsse
- Lehre und Studium (LuSt, FRe)
- Soziales
- wie im Stadtrat nach Proporz verteilt
- hauptsächlich Plenumsarbeit und nur freiwillig Ausschüsse
- Jan:
- Arbeitskreise und Referate überschneiden sich jetzt schon
- am besten ausgehend von den Referaten Spezialisierung bilden
- Wie seht ihr das mit dem Proporz?
- ist aufgrund der Größe schwer möglich
- Verzerrung der Stimmanteile, immer alle drin sitzen
- Luis: Warum nicht offen für alle machen?
- Anika: Ausschüsse öffnen, Beschlüsse im Plenum machen
- Luis: Prinzipiell ist Beschlussfassung im Plenum okay, einzige Gefahr: zu viele Anträge -> zu lange Sitzungen.
- Christina: Tatsächlich investierte Arbeit (Anwesenheit) ist individuell sehr unterschiedlich. Für Beschlussfasssung im Plenum.
- Jan: Beschlussvorbereitung durch Ausschüsse, Beschlussfassung im Plenum
- effiziente Zeitnutzung – bitte besser machen als bisher der Konvent
- Einigung: Ausschüsse bereiten Beschlüsse vor, diese werden dann im Plenum abgestimmt
Antragsverfahren
- Christina: erst ins Plenum und dann auslagern oder direkt an die Ausschüsse
- Zusammenarbeit von Ausschüssen, Referaten und sonstigen Gremien muss geklärt werden
- Jan: Würde man zu jedem Thema eine Generaldebatte veranstalten, dann wird das unproduktiv
- Luis: Man könnte beides erlauben.
- Anika: +1, Abbruch von Aussprachen und Verlagern in einen Ausschuss kann durch die Sitzungsleitung bzw GO-Antrag, unnötige Einschränkungen vermeiden
- Luis: wenn etwas unbedingt direkt ins Plenum muss, sollte es dafür eine Möglichkeit mittels GO-Antrag oder ähnlichem geben
- Einigung: Vorarbeit in Ausschüssen präferieren, aber Möglichkeit für direkte Einbringung ins Plenum offen lassen
Vorsitz
- Anna Russ: Aufteilung Parteien/Fachschaften
- Marie: mehrere Stellvertretende lt. Grundordnung möglich
- Jan: eine*n Hauptverantwortliche*n muss es immer geben (schon für Verantwortlichkeit für Beschäftigte)
Berichte der Referate und sonstigen Entsendeten an das Plenum
- Luis: Wie viel Zeit beansprucht das? Sollte das aus der “normalen” Sitzung ausgegliedert werden?
- Marie: so viel Zeit nehmen die Berichte nicht in Anspruch
- Jan: wenn alle Referate aktiver werden, ändert sich das natürlich
- Anna: Wer berichtet dann im Plenum?
- Jan: Senator*innen, Beiräte, Referent*innen, Fachschaften, Entsandte in Gremien
- Anna: das sind ganz schön viele, vielleicht wie bei der LAK machen (zeitliche Regelung, der Rest darf im Protokoll ergänzt werden)
- Anika: es berichten nicht immer alle, häufig ähnliche Inhalte an verschiedenen Stellen
- Christina: Appell an die Berichtenden, dass sie auf die Relevanz ihrer Beiträge achten
- Jan: Kann-Regelung
- Marie: Sollte jetzt nicht begrenzt werden.
- Einigung: wird im Hinterkopf behalten, soll aber nicht direkt reguliert werden
Protokolle
- Jan: Zwischenlösung zwischen Wort- und Ergebnisprotokoll
- Christina: Was ist die Aufgabe des SpRat?
- Jan: braucht auch eine Geschäftsordnung, ist hier aber nicht angebracht
- Flo: Wer soll das machen? Soll es eine/mehrere Protokollanten geben?
- Luis: im Konvent werden zwei Leute festgelegt, die gemeinsam protokollieren
- Jan: es dürfen sich die Leute dann nicht darauf zurückziehen, dass andere ja protokollieren
- Marie: es spricht nichts dagegen, das einfach nach Namensliste zu machen
- Christina: Protokollleitfaden
- Jan: man könnte ein HowTo schreiben
- Flo: Namensnennung könnte problematisch sein
- Luis: Zuordnung ist wichtig
- Flo: trennen zwischen öffentlichem und internem Protokoll bei Personennennungen
- Jan: Datenschutzbeauftragten fragen
- Einigung: intern ist eine Namensnennung okay, für Veröffentlichungen ist das juristisch zu prüfen, es müssen mindestens zwei Personen protokollieren
- Jan: mind. 2 Personen sollten protokollieren
- Jan: wünscht sich ein Verlaufsprotokoll
- Anika: Protokollführungsstile sind ein breites Spektrum, abhängig von der Ahnung der Protokollierenden
- Anna: Protokoll in einem Pad, theoretisch offen für alle
- Flo: Pad mit kollektivem arbeiten ist
- sinnvoll, aber hauptverantwortliche Person(en) sollten feststehen
- Flo: gegen Ergebnisprotokoll
- Einigung: HowTo erstellen, Verlaufsprotokoll in der Geschäftsordnung
- Marie: bei langen Sitzungen Wechsel der Protokollantinnen festlegen (im HowTo)
- Einigung: im HowTo ist festzulegen, dass zwei Protokollant*innen bestimmt werden sollen, außerdem Wechsel nach gewisser Zeit
Wissensmanagement
- Luis: Wissensmanagement (z. B. um Erfahrungen vergangenen Anträgen)
- Christina: Plattformsystem (u. a. chronologische Ordnung)
- Florian: Wiki ist dafür geeignet (durchsuchbar, erweiterbar)
- Luis: gern internes und bei Bedarf externes Wiki
- Florian: sollte über das RÖfIK auf weitere Bedürfnisse/Anforderungen/Möglichkeiten geprüft werden
- Luis: Meta-HowTo ist wichtig (auch Format einzelner Beiträge)
- Flo: nur die von uns erabeiten Dinge sollte sich dort befinden
- Marie: das wird viel Arbeit für das RÖfIK
- Luis: möchte sein Wissen weitergeben
- Flo: kann auf jeden Fall aufgenommen werden (eigener Bereich soll geschaffen werden)
- Einigung: Es werden zumindest Grundlagen an Infrastruktur geschaffen. Abhängig auch von Zeit, die Röfik zur Verfügung hat.
- Archivbeiträge und HowTos können direkt übernommen werden
- ein Konzept für das Wissensmanagement wird erarbeitet und in Form eines HowTos vorgeschlagen
- Christina: Befragung der Referate zu ihrer Vorstellung von künftiger Arbeitsweise
- Konfusion bzgl. dem Unterschied zwischen Referaten und Ausschüssen
- Luis: Referate eher praktisch (Veranstaltungen etc.) und beratend, Ausschüsse für Beschlussvorbereitung
- Flo: Wir hatten beschlossen, dass es keine Quotierung für Teilnehmer/Mitglieder geben soll.
- Jan: es wäre schon wichtig, wenn immer mindestens Fachschaften und politische Gruppen vorhanden sein
- Christina: das ist vielleicht gar nicht so wichtig
- Einigung: weiterhin nicht aufnehmen
- Anika: nicht einfach Referate ins StuPa übernehmen, Erkenntnisse aus dem Ausschuss StüVchen zur Zusammenlegung einbeziehen
- Christina: dafür könnten die Referate befragt werden
- Luis: erst einmal ganz offen fragen, mal eine Sitzung mit allen machen
- Jan: wird bei den vielen Referaten vielleicht unübersichtlich
- Florian: man sollte die Referate nicht wieder übergehen wie im AK StüVchen
- Anika: dabei kommt vielleicht nicht so viel raus
- Luis: Einbindung vielleicht eher als Prozess verstehen
- Christina: erstes Treffen auf jeden Fall offen gestalten (auch bzgl. des Prozesses)
- Jan:
- möglichst konkrete Informationen wären am Anfang sinnvoll, damit alle wissen, worüber die Referate sich Gedanken machen können
- Termin am Anfang des neuen Semesters könnte direkt anberaumt werden
- mögliche Inhalte
- Wo seht ihr Chancen?
- Was hat euch gefallen?
- Was sollen wir anders machen?
Zu erstellende HowTos
- Protokollführung (bis Ende März, Christina, Jan)
- Sitzungsleitung
- Wissensmanagement (Florian)
- Archiv (aus dem Wissen bisheriger Funktionsträger*innen)
ToDos
- Referate zu Abendtermin in der ersten Woche im Sommersemester laden: Wie seht ihr eure zukünftige Arbeitsweise?
- Space für HowTos und Archivbeiträge erstellen, Konzept für das Wissensmanagement erarbeiten (Florian)
- VC beantragen und Protokoll in den VC stellen (Jan)
Protokoll vom 4. März 2020
StuPa-Vorbereitungstreffen
- Treffen vom 4. März 2020 (17:00 Uhr bis 19:30 Uhr)
- Anwesende: Jan Rothacher (FSR/SOWI), Marie Müller (Jusos, BuLiLi), Stefan Blümel, Felix (beide Huwi), Florian Knoch (WIAI), Lena Weber (RCDS), Luis Reithmeier, Jonas Langlotz (BAGLS)
- nächstes Treffen: 7. April, 17 Uhr @ Fachschaft SOWI
Anliegen der Fachschaft Huwi
- Einreichdauer für Anträge soll mindestens sieben bis acht Tage betragen
- Warum sind Redelisten quotiert?
- Marie: bei männlich-dominantem Redeverhalten werden Menschen übergangen / psychisch davon abgehalten, etwas beizutragen
- USI: problematisch, da hier fast nur Frauen anwesend
- Was passiert, wenn die kürzere Liste am Ende ist?
- Marie: hart quotiert hieße, dass die Diskussion nach dem letzten Beitrag der kürzeren Liste faktisch vorüber ist
- Felix: gegen hart quotierte Redeliste
- Marie: nicht gegen hart quotierte Redeliste; Konvent auch (momentan) mehrheitlich für quotierte Redeliste
- Felix: muss ohnehin vom StuPa abgestimmt werden
- Stefan: Muss das diskutiert werden? fast jeder hat eine vorgefasste Meinung, immer ähnliche Argumente
- Entschluss: muss auf jeden Fall nochmal abgestimmt werden im StuPa
- Was passiert, wenn drei Leute eine namentliche Abstimmung beantragen nach vorherigem Antrag auf eine geheime Abstimmung?
- Marie: nicht ganz sicher, aber geheime Abstimmung sollte öffentliche Abstimmung schlagen
Beschluss zur Verfahrensweise
- Wir gehen der Reihenfolge nach die Konvents-GO durch.
§ 1 Geltungsbereich
- muss selbstverständlich angepasst werden
§ 2 Vorsitz
- Lena: Reichen da zwei Stellvertreter*innen? → lässt die GO der Uni derzeit (bewusst) offen
- Entschluss: aufnehmen bzw. zumindest zur Diskussion stellen, dass der Vorsitz nach Statusgruppen divers sein sollte (nicht nur Fachschaftler*innen/Konventsleute)
- Marie: Soll-Bestimmung?
- Jan: ist juristisch fast immer ein Muss
- Felix: »Der Vorsitz soll von beiden Seiten gestellt werden, sofern es genügend Freiwillige gibt.«
- allgemeine Stimmung: besser noch einmal zur Diskussion stellen
- Felix: Ist das nicht ohnehin nur ein Entwurf?
- Jan: lieber erst einmal rein schreiben, Argumente können später nachvollzogen werden
§ 3 Arbeitskreise
- bereits beim letzten Mal besprochen
- Doppelstrukturen sollten auf jeden Fall vermieden werden
- Referate können nach Belieben eingesetzt werden
- Luis (meta): Konvents-GO ist nicht durch das Justiziariat geprüft
- Jan: Muss die Geschäftsordnung geprüft werden? (Julia hat dann wohl so etwas gesagt)
- Luis: Konvents-GO wurde an die UL geschickt, die keine Einwände hatte
- Jan: FSR-GO wurde vorläufig für nichtig erklärt
- Rechenschaftspflicht der Referate
- Jan: kann wohl aus juristischer Sicht nicht aufgenommen werden
- Marie: sollte aber zumindest inoffiziell behalten werden
- Felix: Kann man doch trotzdem rein schreiben und auf das Beste hoffen?
- Entschluss: Passus bleibt erst einmal drin
§ 4 Stimmrecht und Stimmrechtsübertragungen
- Absatz 1
- Felix: Stimmrechtsübertragung sehr wichtig
- Jan: funktioniert nur innerhalb des Gremiums, nicht an andere Vertreter*innen der Liste
- Felix: Wie wird das dann, wenn jemand aus Krankheitsgründen ausfällt?
- Jan: Genauso, es sei denn, die ganze Statusgruppe fällt aus
- Luis: Rücktritt ist möglich, dann rutschen Ersatzvertreterinnen
- Florian: Was bestimmt, wer aus einer Fachschaft ins StuPa kommt
- Jan: muss den Vorsitzenden zu Beginn gemeldet werden, Reihenfolge ist aber egal
- Felix: also interne Abstimmung notwendig, auch Ersatzvertreter*innen können bestimmt werden
- Absatz 2
- Entschluss: Alle genannten Wege der Stimmrechtsübertragung sollen enthalten bleiben.
§ 5 Rede-, Antrags- und Vorschlagsrecht
- Antragsrecht aller Studierenden
- Luis: Justiziariat hat rechtliche Bedenken
- Entschluss: soll nicht aufgenommen werden
§ 6 Hochschulöffentlichkeit
- Entschluss: aufzunehmen: Bei finanziellen Debatten ist die Öffentlichkeit auszuschließen.
- Jan: Personaldebatten sind noch zu spezifizieren
- Felix: wird bei Wahlen geregelt
- Anika: Hs-Öffentlichkeit pauschal von Finanzfragen ausschließen ist maximal intransparent Das geht so nicht
- Jan: müssen angeblich alle Gremien der Uni
- Entschluss: soll nochmal nachgefragt werden
§ 7 Einberufung
- Entschluss zu Paragraph 2: neben dem Beratungsgegenstand muss der Antrag auch die Tagesordnung enthalten
- Entschluss: aufnehmen, wie die Antragsfrist bei außerordentlichen Sitzungen ist
§ 8 Ladung
- Absatz 3
- Luis: umformulieren in »müssen zugänglich gemacht werden« statt »müssen zugegangen sein«
- Entschluss: Zustimmung zu Luis’ Vorschlag
§ 9 Tagesordnung
- keine Anmerkungen
§ 10 Sitzungsleitung
- Jan: die Sitzung kann laut Justiziariat außer Vorsitz und Vertreter*innen niemand leiten
- Entschluss: aus oben genanntem Grund entsprechende Passagen streichen
§ 11 Beschlussfähigkeit
- keine Anmerkungen
§ 12 Redeliste und -ordnung
- Entschluss: quotierte Redeliste wird dem StuPa zur Diskussion gegeben
- Diskussion: siehe »Vorgeplänkel«
- Christina (aus dem off und später): die quotierte Redeliste zur Abstimmung zu geben, gibt ein heilloses Chaos
- Jan: Argumente stehen zur Verfügung, sollte gut vorbereitet sein
- Luis: Bevor das vier Stunden dauert, kann man die Diskussion auch beenden.
- Lena: Argumente sind bekannt, Diskussion ist im Prinzip unnötig
§ 13 Anträge und Antragsberatung
- Felix: acht Tage statt vier Werktage
- Entschluss: wir folgen Felix’ Vorschlag
- Lena: aufnehmen, dass der Sinn des Antrags nicht durch einen Änderungsantrag verändert werden soll (sog. globale Änderung)
- Marie: im Beispiel, wo das mal aufgetreten war, war das nicht wesensverändernd
- Luis: Übergang ist fließend, würde es auch gern reinschreiben, wird aber schwierig abzugrenzen sein, vielleicht eher als parlamentarischen Duktus begreifen
- Jan: Fachschaften müssten sich bei globaler Änderung enthalten
- Felix: Fachschaften dürfen sich nicht immer unautonom geben
- Jan: Fachschaften müssen weiterhin geschlossen abstimmen
- Marie: Fachschaften müssten bei konsequenter Betrachtung des Gedankens bei jedem Änderungsantrag neu intern abstimmen, man sollte die Möglichkeit eines globalen Antrags offen halten
- Luis: kann mir nicht vorstellen, dass Statusgruppen einstimmig abstimmen müssen, in der Hierarchie weiter unten stehende Gremien sind nicht weisungsberechtigt
- Jan: fragt das nochmal nach
- Florian: wählt die neu gewählte Fachschaft die StuPa-Vertreter*innen, auch wenn sie noch nicht im Amt ist → Jan: ja
- Felix: Zwang zu geschlossenen Abstimmungen wäre nicht hinnehmbar
§ 14 Initiativanträge
- keine Anmerkungen
§ 15 Beschlüsse
- keine Anmerkungen
§ 16 Sitzungsniederschrift
- Florian: im öffentlichen Protokoll evtl. Namen rausstreichen und nur Gruppen auszeichnen
- Entschluss: es soll nachgefragt werden, ob im öffentlichen Protokoll die namentlichen Erwähnungen von Personen und deren Aussagen datenschutzrechtlich in Ordnung gehen
- Felix: Einwilligung in die Veröffentlichung wäre auch möglich
§ 17 Wahlen
- keine weiteren Anmerkungen
§ 18 Wahldurchführung
- Jan: Muss bei jeder Entsendung ein Wahlausschuss einberufen werden?
- Felix: prinzipiell schon sinnvoll
- Entschluss: Regelung bleibt drin
§ 19 Äußerungen und Anträge zur Geschäftsordnung
- Felix: welche Mehrheit ist da jeweils notwendig
- Marie: steht bisher immer dabei, sonst Akklamation (wenn es keine Gegenrede gibt, ist er angenommen)
- Felix: dazuschreiben, dass die grundsätzlich mit absoluter Mehrheit angenommen werden
- Jan: es sollte keine zwei unterschiedlichen Typen von GO-Anträgen geben
- Felix: wäre z. B. bei Redebeschränkung schon wichtig
- Entschluss: StuPa soll sich überlegen, welche Mehrheiten sinnvoll sind. Einheitlich sollte es trotzdem sein. Übergehen eines TOPs muss Zwei-Drittel-Mehrheit bedürfen.
§ 20 – 23
Metapunkte
- VC-Kurs steht, jeder kann durch Jan aufgenommen werden
Sonstige Punkte
- Entschluss: ganz am Anfang (Geltungsbereich) aufnehmen, wer dem Gremium angehört
- Referate
- Entschluss: Rechenschaftspflicht der Referent*innen soll nachgehakt werden
- Anmerkung Anika: außer in der FAU ist Rechenschaftsbericht in jeder der Geschäftsordnungen (siehe unten, also Würzburg, München, Bayreuth) vorgesehen
- Haushaltsplan
- Jan: schon sinnvoll
- Marie: Referate können Mittelbedarf nicht ganz genau absehen
- Entschluss: sollte einmal im Haushaltsjahr verabschiedet werden; bei erhöhtem Mittelbedarf soll je nach Fall entschieden werden; der Haushaltsplan ist nicht in Stein gemeißelt
Weitere Materialien aus anderen GOs
- https://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/34000000/Konvent/geschaeftsordnung.pdf
- https://stuve.fau.de/wordpress/wp-content/uploads/2019/01/geschaeftsordnung-2019-01-11.pdf
- https://www.stuve.uni-muenchen.de/service/rechtsgrundlagen/downloads/geschaeftsordnung-konvnet.pdf
- https://www.studierendenparlament.uni-bayreuth.de/pool/dokumente/S-09-045-Geschaeftsordnung-Legislatur-2019-2020.pdf
TODOs
- beim nächsten Mal soll noch einmal über die Ausschüsse gesprochen werden
- bis dahin soll ein Entwurf mit den heutigen Änderungen aufgenommen werden
- außerdem sollen sonstige ToDos besprochen werden
- nächstes Treffen: 7. April, 17 Uhr @ Fachschaft SOWI
Protokoll vom 14. April 2020
Beginn: irgendwann nach 18:00 Uhr
Dabei: Anika Amma, Luis Reithmeier, Christina Markfort, Florian Knoch, Stefan Blümel, Jan Rothacher, Jonas Langlotz, Lena Weber, Tim Gottesleben, Marie Müller
Anmerkung: Beschlüsse wurden fett hervorgehoben.
Allgemeine Vorschläge
- Anika:
- Gendern immer einheitlich
- Leerzeichen nach Paragraphen
- Luis: »politische hochschulnahe Gruppen« durch »direkt gewählte Mitglieder« ersetzen
Einigkeit zu den beiden Vorschlägen
Rolle des SpRat
- Christina: SpRat taucht nirgendwo auf, auch wenn Vorsitz Beschlüsse umsetzen soll
- Stefan: Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden festlegen, paritätische Verteilung festschreiben
- Luis: Vorsitz eher als Organ der Legislative, SpRat als Organ der Exekutive
- Lena: Unterschied zwischen Referaten und Arbeitskreisen nicht klar
- Christina:
- stimmt Luis zu, entspricht auch dem Tenor der vergangenen Absprachen, SpRat sollte eigenen Punkt bekommen, Wahlverfahren sollten festgelegt werden
- Unterschied Referate und Arbeitskreise wurde bei der vorletzten Sitzung besprochen; Arbeitskreise des Konvents und Referate des FSR sollen übernommen werden
- Jan: maximal verweisen auf den SpRat, dieser steht in der Grundordnung und braucht eine eigene Geschäftsordnung
Arbeitskreise und Referate
- Anika: Unterschied zwischen Arbeitskreisen und Referaten ist wirklich nicht so klar, könnte man jetzt neu denken
- Jan: natürlich ist die Ausgestaltung der Referate thematisch offen
- Christina: Doppelstruktur der derzeitigen Ordnung ist nicht gut, ließe sich aber jetzt neu denken mit weniger Überschneidungen
- Jan: es kommt doch wieder zu Überschneidungen
- Anika: wir haben jetzt die Gelegenheit, uns von dieser alten Doppelstruktur zu trennen
- Jan: Sollen wir das jetzt machen oder separat? AK StüVchen hatte das schon einmal gemacht.
- Anika: wir sollten auch die Referate fragen
- Jan: auf die Einladungsemail zur Referatszusammenkunft hat nür das RÖfIK geantwortet
- Christina: sollte bei der nächsten Sitzung besprochen werden
- Jan: bestenfalls Gedanken schon bis zur nächsten Sitzung fassen
- Stefan: sollte man in der Telegram-Gruppe nochmal nachfragen, bestenfalls ist jemand aus dem AK StüVchen dabei
- Jan: nächste Sitzung dann in ca. drei Wochen
- Anika und Jan kümmern sich um die Referats-AK-Zusammenlegung
Besetzung und Aufgaben des Vorsitzes
- Stefan: Vorsitz paritätisch besetzen und Anzahl der Personen definieren
- Jan: es muss auch genügend Leute geben, die das machen wollen
- Christina: Besetzung des Vorsitzes in der ersten Zeit offen lassen, um bei Bedarf mehr Leute einzusetzen, je nach Arbeitsaufwand
- Jan: in § 2 bei der Umsetzung auf SpRat verweisen
- Stefan: Mindestregelung (z. B. mindestens ein*e Stellvertreter*in), bestenfalls paritätisch
- Luis: Anzahl müsste man gar nicht extra rein schreiben, weil es im Prinzip schon drin steht; paritätisch ist im Prinzip eine gute Idee, nur Ausgestaltung (Statusgruppen? Geschlecht? Direkt/indirekt gewählt?) fraglich
- Jan: trennen nach politischen Hochschulgruppen und Fachschaftsleuten
- Christina: mindestens eine FINT-Person im Vorsitz
- Stefan: muss nicht unbedingt sein, weil wir ggf. nicht genug Leute haben
- Jan: eine Kann-Regelung wäre interessant
- Luis: explizite Quotierung ist sinnvoll, bestenfalls beides genau rein schreiben (direkt/indirekt gewählt, Geschlechtertrennung)
- Christina: Kann-Regelung ist hier nicht angebracht, weil es im Zweifel missachtet wird
- Marie: muss-Regelung wäre gut; wenn nicht genug Leute dafür da sind, sollten wir uns Gedanken machen
- Jan: in der SOWI derzeit sehr eng
- Stefan: wir werden wohl keinen Kompromiss in dieser Gruppe finden, durch Abstimmung regeln
- Marie: Auch wenn nur zwei Personsn entsandt werden, sollte man mind. eine Person finden, die FINT ist. Anderfalls sollte man sich die Frage stellen, warum man niemanden findet. Gleiche Diskussion wird ständig geführt, ist im Prinzip schon ausdiskutiert.
- Jan: Aber was passiert, wenn nicht genug Männer (?) da sind? Muss bei der ersten Sitzung abgestimmt werden. HoPo-Teams sind zu klein. War schon bei der fzs-Veranstaltung schwierig.
- Luis: Varianten-Version zur Abstimmung geben ([kann | muss | darf | soll | fliegt]), sonst kommen wir nicht weiter
- Christina: dieser Raum eignet sich wirklich nicht dafür, fzs-Sache war terminlich ungünstig, BAGLS haben genügend Leute
- Jan: irgendetwas kommt immer dazwischen, Zustimmung zu Luis’ Vorschlag
Beschluss: Mindestlösung mit zwei Personen, paritätische Lösung zur Abstimmung geben (paritätisch, direkt/indirekt gewählt)
Aufgaben des Vorsitzes
- Anika: an wen dürfen Vorsitz-Aufgaben übergeben werden?
- Luis: kommt aus Konvents-Erfahrung, Vollversammlungen wurden z. B. von anderen geleitet
- Florian: Einwand richtet sich nicht gegen Abgabe von Aufgaben im Allgemeinen, sondern gegen die weite Definition derjenigen, an die Aufgaben übertragen werden dürfen
- TODO: bei Anika nachfragen, was ihr Kritikpunkt ist
§ 3 Aufgaben des Studierendenparlamentes
- Luis: GO kürzen, indem die Liste der Kommissionen durch »alle zu besetzenden Kommissionen« ersetzt wird → spart spätere Updates
- Jan:
- Studienzuschusskommission: fakultätische (von FSn) Vertreterinnen bzw Vertreter und eine vom Konvent entsandte Person
- Christina: bisher entsendet der Konvent eine Person in die zentrale StuZuSchKo
- Marie: Kommentar zur Gleichberechtigung – § 3 Abs. 1 Satz 5 “Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter”.
Beschluss: Zusammenfassung zu »Liste der uniweiten Kommissionen«
§ 4 und 5: Referate und Arbeitskreise
- werden nach vorheriger Diskussion grundsätzlich ausgelassen
- Stefan:
- Wie wird Form der Rechsschaftspflichterüllung aussehen?
- Definition des FSR: einmal im Semester anwesend sein und berichten → ist eigentlich gut
- Jan:
- Loskarn meint, Gewählte sind nicht rechenschaftspflichtig
- Referate eigentlich in Berater*innenrolle
§ 6: Stimmrechtsübertragungen
- Anika: Abs. 1 Satz 2 ist inhaltlich gleich zu Abs. 2 Satz 1 → kann gestrichen werden
- Jan:
§ 7: Rede-, Antrags und Vorschlagsrecht
- Jan: Konvent hätte das gern für alle; Loskarn meint, das gibt es nur für ordentliche und beratende Mitglieder
- Christina: Referent*innen müssen als beratende Mitglieder aufgeführt werden, eigentlich müssen alle Studierenden Rederecht bekommen
- Anika: es geht darum, ob Studierende das Recht haben, nicht, ob ihnen die Rede nicht untersagt ist → dürfen auch bei dieser Formulierung reden
- Stefan: es wäre sinnvoll, wenn »normale« Studierende (Expert*innen z. B.) reden dürften
Vorschlag:
(3) Rederecht genießen alle immatrikulierten Studierenden der Universität Bamberg.
(4) Weitere Personen können auf Vorschlag des Vorsitzes oder auf Antrag Rederecht erhalten.
- Anika: (4) ist schwierig, weil Rederecht und Redeerlaubnis unterschiedliche Dinge sind
Vorschlag (angenommen):
(3) Alle immatrikulierten Studierenden der Universität Bamberg können vom Studierendenparlament angehört werden.
(4) Weitere Personen können auf Vorschlag des Vorsitzes oder auf Antrag angehört werden.
§ 8: Hochschulöffentlichkeit der Sitzung
- Christina: »Personaldebatte« muss als Begriff definiert werden
- Jan: ist in der Senatsgeschäftsordnung als »alles« definiert, unsere Definition sollte dem entsprechen
- Stefan: Warum wird die Hochschulöffentlichkeit bei Personal- und Finanzdebatten ausgeschlossen? Gerade Finanzdebatten dürfen öffentlich stattfinden.
- Jan: Nachfrage bei Loskarn läuft, Personaldebatten stehen explizit drin.
- Christina: Bei Personaldebatten ist das notwendig.
- Anika: Finanzdebatten sollten aus Transparenzgründen öffentlich sein.
- Stefan: Genau. Und bei Personaldebatten ist wichtig, transparent zu machen, welche Personen für Ämter kandidieren. Das muss öffentlich sein.
- Jan: Bei der LAK gab es eine öffentliche Vorstellungsrunde. Die anschließende »Personaldebatte« war eine geheime Schlammschlacht.
- Christina: Es geht nicht um Bewerbungsreden, sondern das Debattieren um Personalfragen, wobei auch die Kandidierenden ausgeschlossen werden sollten.
- Jan: Es gibt einen öffentlichen Teil. Deshalb ist das bei Personaldebatten angemessen. Finanzdebatten könnten öffentlich gemacht werden. Hier warten wir auf Loskarns Antwort.
Beschluss: Personaldebatten bleiben »geheim«; bei Finanzdebatten hätten wir gern Transparenz, warten aber noch auf Antwort vom Justiziariat.
§ 9: Einberufung
- Luis:
- in Absatz 2 Hürde auf fünf Mitglieder (etwa ein Achtel statt einem Viertel) herabsetzen
- für Sondersitzungen reduzierte Ladungs- und Antragspflicht
- Jan:
- die Fachschaften müssen vor Sitzungen tagen; außerdem ist das StuPa so groß, dass kurzfristige Termine möglich sind
- Christina:
- in solchen (von ihrer Art her dringlichen) Fällen sollten auch außerordentliche Fachschaftssitzungen einberufen werden; Fachschaften sollten Möglichkeiten finden, Dinge auch mal kurfristig abzuklären
- Marie:
- schließt sich Luis und Christina an, Fachschaften sollten Wege für kurzfristige Absprachen finden
- Änderungsvorschlag (siehe unten) ist sinnvoll
Vorschlag:
(2) ¹Das Studierendenparlament ist auf Verlangen voneines Viertels5 Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. ³Die Ladungsfrist für eine außerordentlichen Sitzung beträgt 7 Tage, die Antragsfrist 5 Tage. ³Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss schriftlich gestellt werden und den Beratungsgegenstand sowie eine vorläufige Tagesordnung enthalten.
(3) streichen
- Flo: FSn sollten das hinbekommen; sind auch von der Anzahl der Stimmen im StuPa stark vertreten
- Stefan: Rücksprache in der Fachschaft und ggf. auch mit der Studierendenschaft ist wichtig; beides (Hürde zur Einberufung und Verkürzung der Fristen) zu vereinfachen, ist zu viel
- Jan: Rücksprache über
- Flo: Stimmt Stefan bzgl. Einberufungshürde zu; 1/4 der Mitglieder zeugt von Wichtigkeit. Aber: Antragsfrist zu lange wählen würde die Idee von einem „Eilantrag“ zunichte machen
- Stefan: stimmt Florian zu
- Marie: [Punkt 1?], bitte ausreden lassen
- Luis: Kompromiss: 8 Mitglieder
- Stefan: Wie häufig kommt das vor? So eine außerordentliche Sitzung?
- Luis: noch nie im Konvent
- Jan: etwa einmal im Jahr
angenommener Vorschlag:
(2) ¹Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von 8 Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. ³Die Ladungsfrist für eine außerordentlichen Sitzung beträgt 7 Tage, die Antragsfrist 5 Tage. ³Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss schriftlich gestellt werden und den Beratungsgegenstand sowie eine vorläufige Tagesordnung enthalten.
(3) streichen
§ 10
- Luis: Vorschlag, die Ladungfrist hochzusetzen (10 Tage) und Vorlagen (Absatz 3) hochsetzen (8 Tage)
- Stefan: Was ist unter „Vorlagen“ zu verstehen?
- Luis: Anträge, Bewerbungsunterlagen, usw
- Stefan: stimmt Luis zu: auf 8 Tage hochsetzen
- Anika: in Satz Abs 1: „oder elektronisch an die studentische E-Mail-Adresse“
angenommener Vorschlag:
(1) Die Ladung zu den Sitzungen des Studierendenparlaments erfolgt unter Angabe der Tagesordnung, des Tagungsortes und der Tagungszeit schriftlich oder elektronisch an die studentische E-Mail-Adresse, soweit hierdurch nicht Belange des Datenschutzes beeinträchtigt werden.
(2) Die Ladung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am zehnten Tag vor der Sitzung in die Postauslaufstelle der Universität gegeben oder als E-Mail versandt worden ist.
(3) Vorlagen müssen spätestens acht Tage vor der Sitzung den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
§ 11
§ 12
- Marie: Christina & Marie schlagen vor, dass die Sitzungsleitung nicht aktiv an inhaltlichen Diskussionen teilnehmen soll
kein Widerspruch
§ 13
- Luis: quotierte Liste: Entwürfe, die dann abgestimmt werden können
- Marie:
- A) hart quotierte Liste (z.B. FINT). Wenn letzte Person von FINT-Liste dran war, werden Listen geschlossen. Versch. Verfahren möglich (bestimmte festzulegende Anzahl der Personen auf der offenen Liste darf noch reden, niemand darf mehr reden)
- (B) Weiche Quotierung: Redelisten werden nicht geschlossen, wenn auf FINT-Liste keine Personen mehr stehen, offene Liste wird weiter abgearbeitet
- Stefan:
- © keine Quotierung (kommt sowieso irgendwann)
- Marie: Beispiel für hart quotierte List in Satzung vom fzs
§ 14
Abs. 1 Satz 3: Arm heben kann diskriminierend sein
stattdessen: „meldet sich, in dem sie sich in geeigneter Weise kenntlich macht“
§ 15
- Stefan:(1) ¹Anträge zur Behandlung müssen acht Tage vor der Sitzung über das
Antragstool des Studierendenparlaments eingereicht werden. ²Bei technischen Problemen ist ein schriftliches Einreichen beim Vorsitz gestattet³Der oder die Vorsitzende muss die schriftlich eingereichten Anträge mindestens drei Werktage vor der Sitzung des Studierendenparlaments an alle Mitglieder auf schriftlichem Weg, per E-Mail oder über den VC-Kurs weiterleiten.
kein Widerspruch
- Marie: (1) ¹Anträge zur Behandlung müssen
acht Werktageacht Tage vor der Sitzung über das Antragstool des Studierendenparlaments eingereicht werden.
kein Widerspruch
- Luis: letzter Absatz 8 und 9 problematisch. Positionen auch aus längerer Vergangenheit noch hilfreich, falls keine Aktualisierung der derzeitigen Postion vorliegen. Informationen über Position auch über online gestellte Beschlüsse möglich. Viel Arbeitsaufwand über diese Formulierung.
- Jan: kann verwirrend sein und sich widersprechen; regelmäßige Überprüfung ist nötig: Steht man immer noch hinter der Position?
- Stefan: Kommt auf Definition der “Zur Kenntnisnahme an”: wäre Ok, wenn nur zum Drüberlesen gegeben wird
- Marie: StuPa-Mitglieder könnten ja auch Anträge stellen, die eine neue Position enthalten; so kann man auch Veränderung erzeugen. Eigenverantwortung bei den Gruppierungen. Aber: bestehende Positionierungen & Verpflichtungen könnten (wie vorgeschlagen) jährlich zur Kenntnis gegeben werden. “Zur Kenntnis geben” muss aber noch definiert werden.
Änderungen:
- In Abs. 9: Frist verlängern auf 12 Monate
- Verschiedene Meinungen zu Absatz 9 streichen, mehrheitlich aber für beibehalten.
§ 16 Initiativanträge
folgt bei der nächsten Sitzung
nächste Sitzung: 5. Mai um 18 Uhr
- Stefan: Danke ans Protokoll auch ;)
Protokoll vom 5. Mai 2020
- Treffen vom 5. Mai 2020 (18:08 Uhr bis ca. 19:30 Uhr)
- Anwesende: Jan, Lotta, Marie, Luis, Karen, Stefan, Florian
- nächstes Treffen: 26.05.2020, 18 Uhr, BBB
Zusammenlegung der Arbeitskreise/Referate (Jan, Christina)
Vorschlag
- Arbeitskreise werden von den Referaten aufgenommen, bei Bedarf weitere Arbeitskreise für spezifische Themen möglich
- zusätzliches Referat Kommunales
- AK Wahlen → Politik, AK Ökologie → Nachhaltigkeit etc.
- mögliches Problem: Was, wenn neue Anliegen nicht in das Konzept passen?
- möglicher Ausweg: Arbeitskreise können relativ spontan eingerichtet werden
Diskussion
- Marie: begrüßt die Idee, mit Möglichkeit, temporäre AKs einzuführen (falls aktuelle Notwendigkeit); sollte sich eine längere Notwendigkeit herausstellen, können diese entweder verständigt werden (und vlt ein neues Referat gegründet) oder diese verständigt und einem bestehenden Referat zugeordnet werden
- Stefan: Sind die Arbeitskreise dann nur temporär?
- Jan: als temporär konzipiert, für spontane Dinge (Beispiele aus der Vergangenheit: Uniapp, Musikfachschaft, …)
- Marie: Verstetigung durch Zuordnung zu bestehenden Referaten oder Gründung eines neuen Referates sollte möglich sein
- Stefan: Lieber Taskforce statt Arbeitskreis? zur Trennung von den bisherigen Arbeitskreisen
- Lotta: Nach Zusammenlegung gibt es doch nur noch Referate, oder? (als stetiges Konzept)
- Stefan: Arbeitskreise wären zunächst extern von den Referaten, später würde dann zugeordnet zu den Referaten oder ein neues gegründet
- Marie: sieht das auch so, beim Gleichstellungsreferat kann es dann verschiedene Unterarbeitskreise geben (AK Queer, AK Inklusion, AK …)
- Florian: bisher war nicht ganz klar, dass Unterreferate Arbeitskreise heißen werden und dann doch irgendwie stetig sind
Formulierung
Ergänzung von § 4 um Satz 5 und 6, § 5 Satz 1 entfällt
(5) ¹Das Studierendenparlament kann zur Vorbereitung und zur Unterstützung seiner Arbeit abgesehen von Referaten auch
ständige Referate odernichtständige Taskforces einrichten. ²Aufgaben und Arbeitsbereiche der Referate legt das Studierendenparlament fest.
(6) ¹Referate können Arbeitskreise einberufen, die sich mit spezifischen, das Referat betreffenden, Themen auseinandersetzen.(6) ¹Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. ²Ein Arbeitskreis steht allen Studierenden zur Mitarbeit offen.
(7) ¹Das Referat
wähltbestimmt eine hauptverantwortliche Person für jeden Arbeitskreis. ²Die hauptverantwortliche Person lädt die Mitglieder des Arbeitskreises mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen.
Die Sätze 2 und 3 von § 5 sollen zu den Sätzen 6 und 7 des § 4 werden.
Weitere Diskussion zur Geschäftsordnung
§ 16
- Stefan: zwei Mitglieder für Initiativanträge sind etwas wenig
- Jan: wie bei der Einberufung der Sondersitzung auf acht Mitglieder erhöhen
- Marie: acht zu viel, höchstens fünf
Beschluss: Initiativanträge müssen durch mindestens fünf Mitglieder eingebracht werden. (geändert, siehe unten)
- Nachtrag Marie nach Rücksprache mit anderen Menschis: fünf Personen sind schwierig für politische Minderheiten, Behandlung wird ohnehin später noch einmal abgestimmt, warum nicht bei 2 Personen belassen?
- Jan: müsste demzufolge eigentlich auf eine Person abgesenkt werden, Anträge sind aber auch »fraktions«-übergreifend möglich
- Marie: Kooperationsmöglichkeit lsollte nicht ausschlaggebend sein, beim fzs wird Unterstützung von zwei Mitgliedsstrukturen benötigt, zwei wären daher in Ordnung, Gefahr: selbst Vorstellung des Antrags wird unterbunden
- Jan: fzs-Mitgliederversammlungen haben auch nur halb so viele Mitgliedsstrukturen
- Stefan: Wie sieht die anschließende Abstimmung zur Behandlung aus? → einfache Mehrheit
Beschluss: Es werden beide Formulierungsmöglichkeiten zur Abstimmung vorgelegt (zwei bzw. fünf Personen für Initiativanträge).
§ 19
- Luis:
- »in geheimer Abstimmung
per Stimmzettel« (Absatz 1) - ggf. wären Online-Abstimmungen notwendig
- »in geheimer Abstimmung
Beschluss: »per Stimmzettel« streichen
- Stefan: »Personalentscheidungen in geheimer
und schriftlicherAbstimmung« (Absatz 2), auch in den folgenden Paragraphen
Beschluss: Formulierungen zur schriftlichen Wahl in § 19 streichen
- Loskarn zur Abwahl des Vorsitzenden: für FSR nicht möglich (Sitzungsunterlage)
Beschluss: Jan fragt Loskarn noch einmal, ob das auch für das StuPa gelten wird
- Nachtrag von Lotta: lt. GO ist ein Misstrauensvotum gegen den Vorsitzenden möglich (§ 39, Absatz 11)
§ 20
- Stefan: Gibt es kein festgelegtes Wahlverfahren? (Absatz 2)
- Jan: nicht in der GO, vielleicht in der BayHSchWO
- Luis: weiß da auch nicht mehr
Beschluss: Jan fragt Loskarn danach
§ 21
- Stefan: Beim letzten Mal wurde das Armheben rausgenommen, warum steht das hier noch?
- Jan: ist noch nicht aktualisiert worden, wird noch gemacht
- Stefan: teilweise fehlen die benötigten Mehrheiten, einfach überall eine absolute Mehrheit?
- Marie: bei einigen Punkten (z. B. Antrag auf Nichtbefassung) sollte Zwei-Drittel-Mehrheit bestehen bleiben
- Stefan: Warum sind dafür zwei Drittel notwendig?
- Marie: schwerwiegende Punkte, die höher qualifizierte Mehrheiten brauchen
- Luis: stimmt zu bei Nichtbefassung, strategische Sabotage sollte ausgeschlossen werden (gab es wohl früher in der LAK) → Hürde sollte hoch sein
Beschluss: Wo bisher keine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgesehen ist, soll eine absolute Mehrheit als Voraussetzung ergänzt werden.
§ 23
- redaktioneller Vorschlag von Lotta (und Beschluss):
»… im eigenen Ermessen, es sei denn,
dassmindestens ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder fordert die Entscheidung des Studierendenparlamentsfordert.
Nachtrag zu § 5, Absatz 3
bisherige Formulierung:
¹Das Studierendenparlament wählt eine hauptverantwortliche Person für jeden Arbeitskreis. ²Die hauptverantwortliche Person lädt die Mitglieder des Arbeitskreises mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen.
- Florian: überformal, entspricht nicht mehr dem neuen Charakter der AKs
- Stefan: Vorschlag siehe Beschluss
Beschluss: Absatz 3 (neu 8) rausnehmen, Arbeitskreise in Abschnitt 2 (neu 7) zu Referaten umbenennen
- Marie: auch bei AKs haben Hauptverantwortliche ihren Sinn (sonst ggf. Untätigkeit, geringe Effizienz), daher beibehalten
- Stefan: vielleicht trotzdem nicht wählen, sondern von den Referent*innen ernennen lassen
Formulierungsvorschlag Stefan (und Beschluss):
»Die Referent*innen legen eine*n Hauptverantwortliche*n für die ihnen untergeordneten Arbeitskreise fest.«
- Lotta: Dopplungen mit der Grundordnung (Referate stehen da bereits drin, auch Arbeitskreise stehen da drin), möglichst kompakt halten
- Jan: man kann an dieser Stelle auf die GO verweisen
- Stefan: dafür, so schlank wie möglich
Beschluss: Dopplungen vermeiden und an entsprechender Stelle auf GO verlinken
- Stefan: Was ist mit § 5 Absatz 4? Können wir über die GO hinausgehende Dinge festlegen?
- Jan: nicht wirklich
- Stefan (Beschluss):
Absatz 4 aus §5 komplett raus
Gendern
- Lotta: ist teilweise noch immer uneinheitlich
- Jan: Punkte vier und fünf wurden bisher ausgelassen, sonst wurde das Binnen-I verwendet
- Marie: würde gern mal drüberschauen und bietet an, alles zu gendern (mit Asterisk als inklusivste Möglichkeit)
Nächstes Treffen: 26.05. um 18 Uhr auf Big Blue Button
Protokoll vom 26. Mai 2020
Anwesende: Anika, Alex N., Duc, Felix, Jan, Josi, Lotta, Marie, Niklas, Sabrina, Luis, Stefan
§ 2, Absatz 2
Luis: Umsetzen der Beschlüsse sollte durch den SpRat geschehen
Luis: (a) rausnehmen, da eine exekutive Aufgabe
Kein Widerspruch => wird herausgenommen
Duc: Vor dem Vorsitz einen Artikel zur Zusammensetzung.
Lotta: Redundant, da schon in Grundordnung
Anika: Redundant ist kein Problem, zumindest Verweis auf Grundordnung.
Niklas: Grundordnung ändert sich auch nicht so oft.
Luis: Auch für Erwähnung, Verweis auf Grundordnung
§ 2, Absatz 3
Niklas: Vorschlag: „§2, Abs. 2 b,c,d,e bleiben von dieser Regelung unberührt.“
Keine Widerspüche. => Wird so übernommen.
§ 3, Absatz 1
Huwi: die fakultätsübergreifenden Angelegenheiten der Studierenden
Jan: Is so aus einem existierenden Gesetzestext
Entscheidung: Kann so bleiben.
§ 4, Absatz 3
Stefan: Wird „rechenschaftspflichtig“ definiert?
Jan/Lotta: Herr Loskarn zufolge ist eine tatsächliche Kontrolle nicht möglich.
Einwand hat sich somit erledigt
§ 4, Absatz 4
Anika: was wenn Referent exmatrikuliert ist?
Jan: derzeit besteht immer noch Zugriff auf E-Mail-Adressen
Anika: Ist das noch gewollt wenn jemand aus der Uni ausgetreten ist, dass der noch Zugriff auf die Mails hat
Man müsste das schon noch einschränken, dass wenn jemand nicht mehr Studi ist das man diesen auch auschließt
Lotta/Niklas: „Im Falle einer Exmatrikulation oder Abwahl übernimmt der Vorsitz Komissarisch die Leitung des Referats.“
Keine Einwände. => Wird so übernommen
§ 4, Absatz 5
Lotta: Haben wir einen Begriff durcheinander gebracht? Sollte das nicht „ständige Arbeitskreise“ heißen?
Stefan: Solle noch weiter präzisiert werden.
Niklas: Änderungsvorschlag:
(5) Das Studierendenparlament kann zur Vorbereitung und zur Unterstützung seiner Arbeit abgesehen von ständigen Referaten weitere Referate einrichten. Referate können aufgabenbezogen als nichtständige Taskforce eingerichtet werden. Aufgaben und Arbeitsbereiche der Referate legt das Studierendenparlament fest.
(6) ¹Referate können Arbeitskreise einrichten. Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. ²Ein Arbeitskreis steht allen Studierenden zur Mitarbeit offen.
Stefan: Warum können nichtständige Referate nicht nichtständige Referate genannt werden
Niklas: Hier gibt es dann ständige und nichtständige Referate.
Stefan: ist die Unterscheidung nicht ganz klar. Es wäre logischer mit ständigen und nichtständigen Referate geben. Muss es immer ständige Referate geben?
Niklas: ständige R – muss es geben, längerfristige/verpflichtende Existenz, nichtständige kann es geben, weniger langfristig, Taskforces – kurfristig
Jan: unter § 42
Stefan: Es können aufgabenbezogen nichtständige Taskforce eingerichtet werden. in 5 ersetzen --> Das Studierendenparlament kann zur Vorbereitung und zur Unterstützung seiner Arbeit abgesehen von ständigen Referaten weitere Referate einrichten. Es können aufgabenbezogen nichtständige Taskforce eingerichtet werden. Aufgaben und Arbeitsbereiche der Referate legt das Studierendenparlament fest.
Marie: laut der neuen GO gibt es keine festgeschriebenen ständigen Referate mehr
Jan bestätigt das.
Niklas: Einen dritten Satz einfügen, der diese Referate auflistet.
Es sind alle einverstanden das dieser Satz mit hinzugefügt werden.
Auch mit RQSL als eigenem Referat sind alle einverstanden.
§ 4, Absatz 6
Duc: in Absatz 6 wurde dann anders definiert auf Grund der vorrangegangen Änderungen
Vorschlag neuer Satz 1 am Anfang einfügen: „¹Referate können Arbeitskreise einrichten.“
Vorhanden: Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. ²Ein Arbeitskreis steht allen Studierenden zur Mitarbeit offen.
§ 4, Absatz 7
Lotta: ist es nötig den Absatz 7 extra zu lassen oder kann er in den davor
Duc: würde es am Ende lassen auf Grund der Übersichtlichkeit
§ 5, Absatz 1
Anika: Vorschlag: „Stimmrecht hat
a) jedes direkt gewählte Mitglied und
b) jedes durch die Fachschaften entsandte Mitglied.“
Wird so angenommen
Niklas: Wann ist man Mitglied des Studierendenparlaments?
Anika: Wollten wir am Anfang nicht festlegen, wer Mitglieder des Studierendenparlamentes sind? Dann können wir das am Beginn festlegen
Lotta: In dem Satz ersetzen durch: “alle Mitglieder nach § 40 Abs. 1 Grundordnung”
Keine Einwände
§ 5, Absatz 2
Stefan: Wann darf das StuPa tagen? Wie viele Personen müssen Anwesend sein und wie viele Stimmen müssen anwesend sein?
Lotta: Mehr als die Hälfte der Menschen muss anwesend sein.
lt. GO
Duc: Wird weiter unten noch bei Beschlussfähigkeit geregelt.
Stefan: c) und d) ist nicht Nachverfolgbar diese würden wir gerne Streichen
keiner hat hier Einwände
Lotta: habt ihr gehangen wegen der Stimmrechtsübertragungen?
Stefan: Weil bei Simmrechtsübertragung weniger da sind als stimmen da sind
Lotta: es geht hier schon um die einzelnen Mitglieder
Duc: Bis wann muss man eine Stimmrechtsübertragung haben?
Vorschlag:
„⁴Die Stimmübertragung ist vor Beginn der Sitzung durch Meldung an den Sitzungsvorsitz schriftlich möglich. Stimmrechtsübertragungen werden im Protokoll vermerkt.“
Keine Einwände.
Anika: Ist es sinvoll, eine Begrenzung der Stimmrechtsübertragungen auf ein Stimmrecht?
Niklas: Das ist auf eins Begrenzt in § 5 Absatz 3
§ 6 Absatz 1, Absatz 2
Stefan: Was bedeutet Vorschlagsrecht?
Jan: Wenn du eine Person für eine Amt Vorschlägst
Luis: Es wurde von der früheren Ordunung übernommen
Anika: Es ist nicht dringend Notwendig da man für einen Vorschlag sein Rederecht gebrauchen kann.
Luis: Laut Google ist es dass das ich jemanden Vorschlage.
Felix: Mit dem Rederecht würden dann auch nicht Vorschlagsberechtigte Personen das Recht erhalten Personen Vorzugschlagen
Stefan: deswegen dann drin lassen.
Stefan: Warum haben Referenten ein Antragsrecht ?
Luis: Steht in der GO. Damit sind Personen aus den Referaten gemeint, die sollten auch Anträge stellen können.
Stefan: Dann hat jeder das Recht, einen Antrag zu stellen. Vorschlag “Referent*innen des StuPas haben ein Antragsrecht.”
niklas: Wie besetzt man Referate, wenn nicht durch Vorschlag?
Duc: „nicht-stimmberechtigte Mitglieder“ umfasst alle Personen aus Referaten
Lotta: stattdessen „beratende Mitglieder nach § 40 Abs. 2 GO“
Lotta: was haben wir mit der Frage von Anika gemacht? Wurde das Abschließend besprochen?
Anika: es hat sich etwas vermischt kein klares Ergebnis
Niklas: Wir sollten das Abschließen klären. Er sieht keinen Änderungswunsch wir sollten das so lassen.
Lotta: Bitte „beratend“ statt „nicht-stimmberechtigt“.
Niklas: ist dafür
§ 6 Absatz 3
Stefan: da steht können. Wie wird entschieden ob jemand angehört wird?
Jan: es soll nicht allen ein Rederecht eingeräumt werden --> Sie können Angehört werden haben aber kein Rederecht
Stefan: Vorschlag: “Müssen angehört werden aber ein Zeitvorschalag”
Niklas: Dann bringt man mehr Leute mit und dann hat man sehr viel Zeit. Würde es so lassen
Anika: Kann Stefan verstehen, aber die Inhaltliche Arbeit ist gefährdet, weil dann jeder Studierende kommen kann und dann 3 Minuten reden kann.
Stefan: Es passt dann so
Marie: alle Studies sollten das Rederecht haben. Wenn das nicht sein soll kann in öffentlich und nicht öffentlich unterschieden werden
Niklas: representatives Recht und kein Basisdemokratisches
Jan: Loskan Rederecht haben nur StuPa-Angehörige
Marie:
Anika: Es steht nicht etwa im Text, dass andere nicht gehört werden dürfen, sondern das es im ermessen liegt ob er/sie zu diesem Zeitpunkt angehört wird
Termin für das nächste Treffen
Stefan: Wann soll das fertig sein?
Jan: frühestens 1. Oktober
Anika: Klausurenphase kommt auch bald deswegen lieber kürzere Abstände
Lotta: Stimmt zu Treffen lieber nächste Woche oder in 2 Wochen,
lange Abstände führen zu viel Wieder-einarbeitung
Jan: Vorschlag 5.6.20
Duc: Wollen wir wirklich Freitag? Lieber Donnerstag
Niklas: Nächste Woche Donnerstag
Anika: viele haben noch Vorlesungen Freitag
Termin: Donnerstag, 04.06. 17 Uhr
Protokoll vom 4. Juni 2020
Anwesende: Duc Le, Sabrina Schorr, Jan Rothacher, (SOWI), Anja Brenner (SoWi), Marie Müller, Maxi Rattay (GuK), Florian Knoch (WIAI), Hannah Blaurock (Huwi)
§7 Absatz 2
Duc: Vorschlag Einfügen, dass nur “in begründeten Fällen” die Hochschulöffentlichkeit von der Sitzung ausgeschlossen werden darf
Marie: Begründete Fälle müssten definiert werden
Bestimmte Fälle sollen aufgenommen werden
Marie nach Rücksprache mit Jura-Studi: juristisch sauberer ohne die Formulierung; wenn die Formulierung rein sollte, dann formulieren »in sachlich begründeten Fällen«, dann sollte danach Liste Folgen mit Fällen, in denen das nicht begründet wäre, weil dies kürzer ist als Fälle aufzuzählen, in denen es begründet ist
→ Mail an Herrn Loskarn, was keine begründeten Fälle sind
Vorläufiger neuer Wortlaut: (1) Die Hochschulöffentlichkeit kann in begründeten Fällen von der Sitzung des Studierendenparlaments auf Antrag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ausgeschlossen werden.
§8 Absatz 1
Lotta (über Maxi): Stupa muss mindestens zweimal im Semester einberufen werden (gemäß GO § 39 (8) Satz 1) → wird geändert
§8 Absatz 2
zu Satz (2)
Hannah Blaurock: Antrag auf außerordentliche Sitzung muss an Vorsitz gestellt werden
→ Wird geändert
zu Satz (1)
Duc: Einfügen von “stimmberechtigten” → neuer Satz:
Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von acht stimmberechtigten Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen.
§9 Absatz (2)
Lotta (über Maxi): laut GO muss das eine Woche vorher erfolgen (GO §39 (6) 2)
§9 Absatz (3)
Hannah Blaurock: Genauere Definition von Vorlagen gewünscht
Sabrina: vorschlag: “Alle Sitzungsvorlagen müssen vor …”
Jan: es werden “Situngsunterlagen” vermerkt
§9 Absatz (1)
an die studentische Emailadresse “der Mitglieder”
§10 Absatz (2)
Hannah: Mehrheiten bei Abstimmungen festlegen
Sabrina: Wird mit einfacher Mehrheit geregelt
Duc: Trennung nötig
Lösung:
(2) Die Genehmigung der Tagesordnung wird vom Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(3) Das Studierendenparlament kann eine Änderung der Tagesordnung sowie die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte mit einfacher Mehrheit beschließen.
§11 Absatz (1)
Marie: (1) Die Leitung der Sitzung obliegt dem*der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit einem*einer stellvertretenden Vorsitzenden.
§11 Absatz (2)
Duc: Hausrecht für den Vorsitzenden in eigenen Absatz → wird gestrichen
Jan: fragt bei Loskarn nach, ob wir Menschen von der Sitzung verweisen/ausschließen könnten, ohne das Hausrecht zu besitzen; außerdem, ob die Vorsitzenden das Hausrecht bekommen könnten
(→ wenn Möglich, dann wird Absatz 2 getrennt)
Florian: Vorschlag für den Fall, dass das Verweisen von der Sitzung in Ordnung geht: »… und kann bei (schwerwiegendem) Verstoß gegen diese Geschäftsordnung Mitglieder des Studierendenparlaments der Sitzung verweisen.«
§11 Absatz (5)
Duc: soll gestrichen werden. Sitzungsleitung soll nicht an Dritte abgegeben werden bzw. da der Vorsitz die Leitung inne hat und im Falle von Verhinderung die Stellv. dadurch nicht mehr notwendig
§12 Absatz (2)
Maxi: Verweis auf GO? --> Auf §39 (6) GO wird hingewiesen
Hannah: Mindestens 18 stimmberechtigte Mitglieder müssen Anwesend sein (Mehrheit) --> Wird eingefügt
SoWi(Sabrina & Duc) reichen konkurrierende Umformulierung ein:
(1) ¹Das Studierendenparlament ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordentlich geladen und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. ²Stimmrechtsübertragungen werden dabei für die Feststellung berücksichtigt. ³Ist das Studierendenparlament nicht beschlussfähig, schließt die Sitzungsleitung die Sitzung und der Vorsitz beruft sie innerhalb von 14 Tagen unter Beibehaltung der Tagesordnung neu ein. 4Ist das Studierendenparlament erneut nicht beschlussfähig, schließt die Sitzungsleitung die Sitzung und der Vorsitz beruft sie innerhalb von 7 Tagen unter Beibehaltung der Tagesordnung neu ein. 5In diesem Fall ist das Studierendenparlament ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. 6Auf diese Bestimmung ist in der Einladung hinzuweisen.
Marie: dagegen, da diese Regelung mit den 7 Tagen zusätzlich ausgenutzt werden kann, um Themen/Sitzungen zu verschleppen
Hannah: Sollte nicht ausgenutzt werden können, weil dafür alle Fachschaften oder politische HSGs sich einig sein müssten, nicht an der Sitzung teilzunehmen
Marie: widerspricht; oft sind nicht alle Mitglieder da bei Sitzungen und es wird knapp mit Beschlussfähigkeit; wenn dann noch zusätzlich Menschis extra nicht kommen, um zu verzögern/Themen zu verschleppen, kann die Regelung mit den 7 Tagen sehr wohl zur Verschleppung dienen
§13 Absatz (1) ff.
Marie: Redeliste(n) abhängig davon, was dann in der GO verabschiedet wird; wieso soll nach Vorschlag SoWi Erstredner*innenliste wegfallen?
Duc: Leute sollen sich doch einfach so melden und werden chronologisch auf die Redeliste gesetzt. Es ist die Aufgabe der Sitzungsleitung zu unterbinden, dass Mitglieder “reden um zu reden” bzw. “sich thematisch im kreis drehen”
Marie: Erstredner*innenliste, damit Diskussion nicht von wenigen Menschis dominiert wird; außerdem, dass Menschen, die sich nicht trauen zu melden, eher dran genommen werden
Maxi: Das ist doch schön und gut aber das ist doch eine dämliche Spielerei
Hannah: stimmt Marie zu
Sabrina: schließt sich Duc und Maxi an
Marie: wiederholt Punkt
Florian: für Erstredner*innenliste
Redelistenart: Muss vom Stupa entschieden werden
Debatten: Bitte berücksichtigen, dass vorschläge in den Fachschaften erarbeitet worden sind und nicht auf persönlichen Meinungen basieren, also, nicht pesönlich Menschen angreifen!
Protokoll vom 12. Juni 2020
Anwesende: Lotta, Hannah (Huwi), Jan (FSR), Marie (Gleichstellungsreferat, KriWi-Ref, Nat./Internat.-Ref, Jusos), Niklas, Sabrina (SOWI), Florian, Anika (WIAI), Christina (Nat./Internat.-Ref, BAGLS)
§ 13
Am Ende muss vereinheitlicht werden, ob wir von einer oder mehreren Redelisten sprechen.
Zu Absatz 2:
Es soll zur Wahl stehen, ob Erstredner*innenlisten geführt werden sollen oder nicht.
§ 14 Absatz (1)
- Lotta:
- Einladungsfrist beträgt derzeit 10 Tage, Antragsfrist 8 Tage → etwas unlogisch
- Gleichsetzung von Antragsfrist und Einladungsfrist wäre nicht sinnvoll, vielleicht Einladungsfrist einen Tag nach der Antragsfrist enden lassen
- Grundordnung: Einladung spätestens eine Woche vor der Sitzung
- Niklas:
- Mit der Einladung müssen die Anträge da sein, um auf die Tagesordnung zu kommen.
- Einreichen unter Sonstiges damit nicht möglich (?)
- Jan: man kann auch Intitiativeinträge einreichen
- Lotta: Einladungsfrist 10 Tage - Antragsfrist 8 Tage als beste Lösung? - 7 Tage Einladungsfrist auch zu kurz, da man länger planen muss
- Hannah: sechs Tage Antragsfrist sind zu kurz, um Anträge in allen Gremien zu besprechen
- Niklas: Nicht Frage ob sechs oder acht Tage, sondern ob die Antragsfrist vor oder nach der Einladung enden soll
- Anika: beides hat Vor- und Nachteile
- endet die Antragsfrist danach, dann schaffen es vielleicht nicht mehr alle durch den Gremienweg
- endet die Antragsfrist davor, dann kommen die nicht mehr einreichbaren Anträge ggf. als Initiativanträge
- theoretisch können wir schon von der GO abweichen, da die in der GO genannte Zeit nur den Mindestzeitraum darstellt. Wir können also durchaus länger Zeit für die Einladungsfrist einräumen
- Stimmungsbild:
- 5 Stimmen für Ende der Antragsfrist vor Absenden der Einladung
- 3 Stimmen für Ende der Antragsfrist nach Absenden der Einladung
- Niklas: durch vorheriges Ende werten Leute motiviert, rechtzeitig Anträge abzugeben, damit alle genug Zeit haben, die Materialien durchzulesen
- Anika: Wie könnten Initiativanträge vertagt werden oder abgelehnt werden?
- Niklas: Initiviativanträge, die teilweise zu dreist sind, müssen irgendwie ausgeglichen werden
- Jan: Intitiativanträge benötigen ein höheres Quorum (also Leute müssen diesen unterstützen) - wir haben also schon Werkzeuge zur Regulierung
- Lotta: Initiativanträge wird es auch weiterhin geben, weil manche Dinge halt relativ spät an uns herangetragen werden
- Niklas: man hat dann das Problem, das viel in die Initiativ-Anträge geschoben wird, diese also ziemlich ausgenutzt werden
- Florian: Quorum für einen I-Antrag?
- Jan: mindestens zwei oder mindestens fünf (steht noch zur Abstimmung) [§ 15]
- Florian: Quorum recht leicht zu erreichen - wie wird Initiativantrag publiziert? Kann man ihn vorher einsehen?
- Jan: Wird unterschiedlich gehandhabt.
- Marie: Antragstool sollte ermöglichen, auch I-Anträge vorab hochzuladen
- Florian: Abstimmung abhängig davon, ob I Anträge vor der Sitzung einsehbar sind? Wäre dafür, dass wenn Initiativanträge nicht mit Antragstool einsehbar sind, dass man dann die Einreichungsfrist für Anträge verlängert.
- Niklas: Aber Initiativanträge haben keine Frist, Argument nicht nachvollziehbar?
- Florian: aneinandervorbeigeredet - zwei Szenarios:
- Menschen reichen Anträge ein vor der Frist ein (vor der Einladung) - nachfolgende I Anträge sind nicht einsehbar, da nur eine Mail mit allen Anträgen rumgeht. Wir sehen nachgereichte I-Anträge also nicht vor der tatsächlichen Sitzung
- nachfolgende I Anträge sind einsehbar - mithilfe des Antragstools. Dann kann man sich auch eine gewisse Zeit vorbereiten
- Niklas: War von Szenario 2 ausgegangen - würde dennoch bei seiner Entscheidung bleiben. Falls Szenario 1 kann man dennoch eine Mail rumschicken mit den zusätzlichen I-Anträgen
- Jan: I-Anträge werden noch besprochen.
- Jetzt: wollen wir die Antragsfrist verschieben?
- Fazit: Da wir zu keiner Einigung gekommen sind, werden wir den Punkt ebenfalls zur Abstimmung in die Sitzung geben. Vorschläge zur Abstimmung zur Ende der Antragsfrist:
- 1 Tag vor Einladung (Ladungsfrist)
- 2 Tage nach Einladung (Ladungsfrist)
- Lotta: GO sieht Ladungsordnung von einer Woche vor (Wochenfrist)
- allgemein: Was ist eine Wochenfrist?
- http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=Fristen_Tagesbeginn__Wochenfristen stimmt das?
- Anika: Woher weiß man, dass die Antragsfrist endet? Stehen die Termine schon zu Beginn des Semesters fest?
- Jan: Die Termine werden vorher festgelegt.
- Jan: Warum einen Tag vor Ladungsfrist?
- Florian: Ist sinnvoller, da ein Tag mehr Abstand zum Einladungstermin nur mehr potentielle Anträge zu I-Anträgen macht
Beschluss für Vorschläge: einen Tag vor der Einladungsfrist oder zwei Tage nach der Einladungsfrist
- Hannah: Benutzen wir ein Antragstool? Steht so in dem Absatz, dass wir eines verwenden.
- Anika: Prinzipiell für Antragstool, der zweite Weg (schriftlich beim Vorsitz) sollte ohne Einschränkung auf »technische Probleme« möglich sein.
- Niklas: Einladungen gehen nicht über das Antragstool, oder?
- Jan: nein, Mail aus dem VC
- Marie: Antragstool ist das sinnvollste, per Mail eingereichte Anträge wären nicht für alle sichtbar, Änderungsanträge dann sehr unübersichtlich
- Florian: Kannn Vorsitz Anträge, die eingehen, in das Antragstool einpflegen?
- Jan: Ja. Verwaltet auch das Antragstool
- Florian: Einträge, die schriftlich eingereicht werden weil xy, sollten dann vom Vorsitz in das Antragstool eingepflegt werden. Damit wären sie auch einsehbar
- Niklas: Wer ist dann dafür verantwortlich? Vermutlich der Vorsitz - sollte mit aufgenommen werden. (Vorsitz verantwortlich heißt nicht dass sie es machen müssen)
- Jan: stellvertretende Vorsitzende im Vorsitz inbegriffen → kann ggf. an sie weitergegeben werden
- Niklas: Weitergabe wäre dann dem Vorsitz überlassen, aber er*sie hat die Verantwortung
Formulierung für Absatz 1:
²Alternativ ist ein schriftliches Einreichen beim Vorsitz gestattet.
³Die Vorsitzenden sorgen dafür, dass nicht über das Antragstool eingereichte Anträge zeitnah in das Antragstool eingepflegt werden.
Absatz 14 Absatz (2)
- Anika: Sitzungsleitung steht nicht zwingend fest, deshalb: »an den Vorsitz bzw. die Sitzungsleitung«
- Niklas: macht den Personenkreis weiter
- Anika: klingt plausibel, dann nur »an den Vorsitz«
- Lotta: stimmt zu, alles andere geht auch an den Vorsitz
Beschluss: »¹Änderungsanträge sind schriftlich beim Vorsitz oder über …«
- Florian: Müssen Änderungsanträge ins Antragstool eingepflegt werden, wenn sie schriftlich eingereicht werden?
- Anika: Dürfen Anträge nicht auch während der Sitzung gestellt werden? Ist dann ein Eintippen in das Tool sinnvoll?
- Jan/Niklas: Kommt vor, ja. Regelmäßig
- Christina: Ist häufig der Fall, aber dann eigentlich auch sehr konstruktiv. Welche Probleme werden jetzt damit gesehen?
- Niklas: ist dem Workflow eher hinderlich
- Christina: Sind mündliche Änderungsanträge nicht hinderlicher? Meist sind die Änderungen ja auch nicht riesig.
- Niklas: Kleinere Änderungen ins Tool aufzunehmen, ist umständlich.
- Lotta: den Antragsteller*innen wird die Wahl gelassen
- Christina: Antragstool ist auch vorteilhaft für Protokollant*innen, wahrt die Übersicht
- Jan:
- Zustimmung, eher über das Antragstool einreichen
- Vorschlag: Passage streichen, dass die Anträge allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden muss
- Anika: dagegen – was passiert, wenn jemand keinen Laptop dabei hat oder eduroam nicht funktioniert o. Ä.
- Christina: Formulierung »nach Möglichkeit über das Antragstool einreichen, alternativ an den Vorsitz richten«
- Niklas: »nach Möglichkeit« sollte nicht so interpretiert werden, dass nachgewiesen werden muss, dass eine Einreichung über das Antragstool nicht möglich war
- Christina: es wäre übergriffig, Gründe überprüfen zu wollen
- Florian: sollen Änderungsanträge ins Tool eingepflegt werden?
- Jan: im Konvent werden solche Dinge nicht vom Vorsitz eingepflegt
- Florian: Satz 2 ist allgemein genug gehalten und stellt sicher, dass die Änderungsanträge weitergegeben werden → reicht aus
- Anika (und Beschluss):
»… durch den Vorsitz zur Kenntnis gegeben …«
§ 14 Absatz (5)
- Lotta: Sind Zwischenfragen nur durch Mitglieder des Studierendenparlaments möglich, oder dürfen das auch Nicht-Mitglieder?
- Jan: Muss auch so spezifiziert werden: stimmberechtigte und/oder beratende Mitglieder?
- Lottas Vorschlag: »ist eine Meldung bei der Sitzungsleitung durch Handzeichen [ausreichend]«
Beschluss: »… macht sich das Mitglied des Studierendenparlaments oder der*die Gast*Gästin bei der Sitzungsleitung kenntlich.«
§ 14 Absatz (6)
- Anika:
»Anträge , über die im Studierendenparlament abgestimmt wurde und die eine Mehrheit erhalten haben , …«
§ 14 Absatz 9
- Anika:
kein Komma nach der 8 in »Beschlüsse, die nicht gemäß Absatz 8 mit …«
Metadebatte zur Ankündigung der Sitzungstermine
- Jan:
- VC-Kurs enthält alle Daten und das wurde auch zu Beginn kommuniziert
- Datum im Protokoll wäre selbstverständlich schön
- man kann erwarten, dass Leute nachsehen, wann die Sitzung stattfindet
- war in den vergangenen Wochen ja auch wöchentlich
- Anika: klar wäre es im Protokoll zu vermerken, aber wenn es dort fehlt, muss sich selbstständig erkundigt werden
- Lotta: wir sollten das nochmal so feststellen, dass die wichtigen Dinge im VC stehen
- Christina: ist okay, sollte dennoch eindeutig ins Protokoll
- Lotta: klare Anweisungen sollten gelten
- Jan: Meinetwegen kann ich auch noch Mails schreiben
§ 15
- Anika:
Leerzeichen nach dem Paragraphenzeichen, »Absatz« statt »Abs.«
§ 16 Absatz (1)
- Niklas:
Satz 1 Halbsatz 3 (Erläuterung der einfachen Mehrheit) ist redundant → streichen
§ 16 Absatz (4)
- Anika:
»stimmberechtigten und anwesenden« → »anwesenden stimmberechtigten«
- Niklas: Ist die Hürde von drei Mitgliedern nicht etwas niedrig?
- Jan: ist auch in der Konventsordnung so gehalten
- Niklas: dennoch recht niedrig
- Florian: Unterstützung
- Anika: Gibt es Gleichstellungsbelange, die dagegen sprechen?
- Niklas: erhöhen auf sieben (oder mehr) Mitglieder
- Marie: Nicht zu hoch ansetzt, aber in Anbetracht dessen, dass wir 35 Mitglieder haben, wären auch 5 denkbar
- Niklas: sieben wären gut, wird das nicht in anderen Parlamenten mit Mehrheit behandelt?
- Marie ist mit sieben zufrieden
Beschluss: Hürde auf sieben Personen erhöhen
§ 16 Absatz (5)
- Anika:
»stimmberechtigten und anwesenden« → »anwesenden stimmberechtigten«
- Niklas: Hat Absatz 4 oder 5 Priorität?
- Marie: zwei unterschiedliche Dinge
- Niklas: Was passiert, wenn beides gefordert wird?
- Marie/Jan: geheime, namentliche Abstimmung
- Niklas: Das heißt, namentliche Abstimmung muss zugunsten geheimer Abstimmung weichen? namentliche Abstimmung kann überstimmt werden?
- Anika: problematisch, besonders auch bei dem geringen Quorum
- Florian/Niklas: Zustimmung
- Niklas: Festlegung notwendig, dass eine geheime Abstimmung nur dann möglich ist, wenn nicht eine namentliche Abstimmung beantragt wurde
- Marie: namentliche Abstimmung soll immer Vorrang haben vor geheimer Abstimmung
Beschluss zur Aufnahme als Satz 2:
Eine geheime Abstimmung ist bei gleichzeitigem Verlangen nach einer namentlichen Abstimmung unzulässig.
- Es wurde festgestellt, dass sich gleichzeitig hier auf den gleichen TOP bezieht.
§ 16 Absatz (6)
- Anika: neuer Absatz 6
»Unmittelbar im Anschluss an eine Abstimmung verkündet die Sitzungsleitung das Abstimmungsergebnis.«
- Anika: alten Absatz 6 (neu 7) umformulieren in:
»Auf Antrag von mindestens einem Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder muss das Abstimmungsergebnis überprüft werden.«
- Niklas: Wie sieht eine solche Überprüfung aus? Wird die nicht vor allem dann durchgeführt, wenn das Ergebnis angezweifelt wird? Absatz 7 schließt eine erneute Abstimmung aber aus, oder?
- Marie:
- Absatz 7 hat mit Absatz 6 nichts zu tun
- GO-Antrag auf Wiederholung der Abstimmung wurde noch nicht aufgenommen, obwohl der anderswo existiert
- Niklas: Kann dieser Antrag immer gestellt werden?
- Marie: Ja
- Niklas: Welchen Sinn hat das dann?
- Marie: Der GO-Antrag kann nur nach der Abstimmung gestellt werden.
- Anika: Wieso braucht es dafür einen GO-Absatz?
- Florian: Wer hat die Initiative, wenn es darum geht, die Abstimmung zu wiederholen?
- Marie: Das ist der Sinn des Ganzen. Absatz 6 hätte als GO-Antrag ausformuliert werden sollen.
Sonstiges
- Protokoll wird zum Abschluss an Herrn Loskarn geschickt
- konstituierende Sitzung gibt es noch in der Vorlesungszeit
- eröffnet durch den VP Lehre
- nächstes Treffen: Dienstag, 16. Juni, 18:00 Uhr
Protokoll vom 16. Juni 2020
Anwesende: Lotta Mayer, Jan Rothacher, Florian Knoch, Anika Amma, Niklas Dörner
Beginn: 18:15 Uhr
Ende: 20:00 Uhr
Wer soll Kürzelinhaber*in sein?
- Amt mit der Möglichkeit zur Vergabe der Emailadressen
- Möglichkeiten: Vorsitzende*r des Studierendenparlaments oder Vorsitzende*r des SpRats
- Lotta: am besten der*die Vorsitzende des Parlaments
- Florian: Zustimmung
- Niklas: Wie wäre es, dem Vorsitz die Verantwortung zu übertragen, eine*n Kürzelberechtigte*n zu benennen?
- Jan: technisches Unterfangen des Kürzelverwaltens kann auch Probleme bereiten
- Niklas: Vorsitz ernennt eine Person, die die Kürzel in Abstimmung mit dem Vorsitz zu verwalten → sollte Schabernack vorbeugen
- Lotta: besser das Kürzel gleich der*dem Vorsitzenden vermachen, dann ist der Amtswechsel einfacher
- Jan:
- größter Aufwand ist, am Anfang alle Gruppen durchzugehen
- dieser Aufwand kann nicht delegiert werden, da die Gruppen nach einem gewissen Zeitraum gelöscht werden
- betrifft Email-Adressen, Websites und Netzlaufwerke
- Lotta: Irgendetwas muss man als Vorsitzende*r ja auch tun.
- Jan: Verwaltungsberechtigung kann dann dem StuVe-Büro übertragen werden
- Niklas: Aufwand ist vertretbar
Wird dem*der Vorsitzenden des Studierendenparlamentes übertragen.
§ 17 Absatz (1)
- Anika: vermerken, dass Niederschrift und Protokoll das gleiche meinen (z. B. »Niederschrift (Protokoll)«) oder immer das gleiche verwenden
- Niklas: Muss bei ersterem nicht im Folgenden dann überall Protokoll geschrieben werden?
Vereinheitlichen.
- Niklas: »übersandt wird« durch »zugänglich gemacht wird« ersetzen
Ersetzen.
- Anika: Gibt es zwei Fassungen des Protokolls?
- Jan: Es gibt beides.
- Niklas: Wäre dann nicht in Satz 1 zu sagen, dass beides erstellt werden muss?
- Anika: Wäre auch Teil der Transparenzpflicht.
- Lotta: die genauen Teile, die nicht öffentlich sein sollten, sollten vllt. flexibler vom Studierendenparlament festgelegt werden können?
- Niklas: die Dinge, die das StuPa nicht veröffentlichen will, sind tendenziell diejenigen, die es veröffentlichen sollte
- Jan: Personaldebatten dürfen laut GO nicht im Protokoll auftauchen
- Anika: ist aber anders als das Abstimmungsergebnis → Debatte nicht öffentlich, Abstimmungsergebnis öffentlich
- Lotta: auf die GO verweisen, was die nicht öffentlichen Teile angeht
- Anika: Jetzt schon Punkte ausschließen oder flexibel machen lassen?
- Niklas: vllt. Minimalmenge der Dinge, die nicht ins Protokoll kommen, über den Rest abstimmen → dann werden ggf. Debatten beeinflusst (wenn Interna durch Antrag einer Fraktion ins Protokoll kommen, dann werden gewisse Debatten ggf. nicht geführt)
- Anika: In der Huwi gab es früher zwei Varianten (eine online, eine nur bei physischer Einsicht zugänglich).
- Niklas: evtl. nicht öffentliche Niederschrift nicht erwähnen und stattdessen gewisse Themen ohne Protokoll besprechen (Gespräche unter drei)
- Lotta: »Nicht hochschulöffentliche Tagesordnungspunkte gemäß GO Absatz x Satz y sind nicht Teil des Protokolls.«
- Lotta: Protokolle müssen zeitnah zugänglich gemacht werden (GO), zeitnah übersandt werden (alte Fassung StuPa-GO), innerhalb von fünf Tagen verfasst werden (StuPa-GO)
- Anika:
- »Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen.« (statt Absatz 1)
- »… und den Mitgliedern zeitnah zugänglich gemacht werden …« (weiter unten)
»zeitnah« für die Versendung des Protokolls statt konkreter Tage
- Niklas: Möglichkeit der Stellungnahme streichen, da hierfür die Debatte Gelegenheit bietet; Stellungnahme ist dann ggf. sehr poliert und ausgefeilt im Gegensatz zum Debatteninhalt
- Lotta: Wie würde so eine Stellungnahme denn umgesetzt werden?
- Niklas: Mehrwert besteht darin, dass die unterlegene Seite ihren Punkt darlegt, geht aber aus dem Protokoll hervor
- Jan: Das wird niemand machen, weil das Aufwand ist.
- Niklas: wenn neue Argumente aufkommen, müsste die Thematik ggf. noch einmal ins Plenum gegeben werden
- Anika: Stellungnahmen können auch auf eigenen Webseiten veröffentlicht werden → müssen die ins Protokoll?
- Niklas: in neuem Absatz 5 „Sitzungsleitung“ statt „Vorsitzende/r“
Streichen
Neue Formulierung:
(1) Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen.
(2) Die Niederschrift muss Tag und Ort der Sitzung, eine Anwesenheitsliste, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.
(3) ¹In der Niederschrift sollen die Äußerungen der in das Studierendenparlament gewählten Personen nach Namen und Zugehörigkeit zur Statusgruppe aufgenommen werden.
²Personen, die nicht gewählte oder beratende Mitglieder des Studierendenparlaments sind, werden auf Wunsch namentlich im Protokoll genannt und andernfalls im Protokoll als Gäst*innen bezeichnet.
³Abstimmungen über Beschlüsse, Anträge und Änderungsanträge sollen mit der exakten Anzahl an Stimmen der Zustimmung, der Ablehnung sowie der Enthaltung vermerkt sein.(4) Mitglieder, die in einer nicht geheimen Abstimmung der unterlegenen Seite angehören, können verlangen, dass dies in der Niederschrift vermerkt wird.
(5) Die Niederschrift ist von der Protokollführung und von der Sitzungsleitung zu unterzeichnen.
(6) Protokolle sollen den Mitgliedern zeitnah zugänglich gemacht werden.
(7) ¹Über die Genehmigung der Niederschrift entscheidet das Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit. ²Auf Antrag eines Mitglieds kann das Protokoll der vorausgegangenen Sitzung geändert werden.
(8) ¹Der Vorsitz veröffentlicht die Protokolle, nachdem sie genehmigt wurden. ²Personaldebatten sind nicht Teil des öffentlichen Protokolls.
nächste Sitzung: 23. Juni, 18:00 Uhr
Protokoll vom 23. Juni 2020
Anwesende: Jan Rothacher, Alexandra Rader, Niklas Dörner, Anika Amma, Florian Knoch
Beginn: 18:15 Uhr
Ende: 20:28 Uhr
§ 18 Wahlen
Absätze 1 und 2
- Niklas »in geheimer und schriftlicher Abstimmung« und »in geheimer Wahl per Stimmzettel« vereinheitlichen
- Alex Ist mit (2) die Personaldebatte gemeint? → eher nicht
- Niklas Formulierungsvorschlag für Absatz 2: »Kandidieren zwei oder mehr Personen um eine vom Studierendenparlament zu besetzende Position, so findet die Wahl geheim und per Stimmzettel statt.«
- Niklas Gibt es überhaupt geheime Wahlen, die nicht schriftlich durchgeführt werden?
- eher nicht → 1 und 2 sind redundant
Absatz 2 wird gestrichen, Absatz 1 wird beibehalten
Absatz 3
- Jan Soll auch bei der ersten Wahl einer*eines Vorsitzenden eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig sein?
- Niklas Zwei-Drittel-Mehrheit ist zu hoch, über eine absolute Mehrheit könnte man nachdenken, StuPa hat so oder so Weimarer Verhältnisse (zu viele Fraktionen)
- Anika Neuwahlen sind bei uns keine Option, Rückfall auf einfache Mehrheit wird immer notwendig sein
- Niklas einfache Mehrheit wäre zu wenig, bei Zwei-Drittel-Mehrheit gäbe es ggf. Sperrminoritäten
- Jan Vorschlag: Vorsitz muss mit absoluter Mehrheit gewählt werden
- Anika es gibt keine andere Konsequenz aus dem Nichterreichen der Mehrheit als das Zurückfallen auf eine einfache Mehrheit → zahnloser Tiger
- Niklas Große Gruppen könnten alle Plätze besetzen. Wenn man 50 Prozent der Stimmen holt, hat man 25 Prozent der Stimmen im StuPa.
- Niklas, Jan Für absolute Mehrheit.
Zu erkundigen: Muss die Hürde im dritten Wahlgang auf die relative Mehrheit reduziert werden oder kann auch einfach die absolute Mehrheit forciert werden?
Entschluss für Absatz 3, Satz 2 (neu): Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
Absatz 4
- Niklas »der Mitglieder des Studierendenparlaments« nach »Zweidrittelmehrheit« einfügen
- Niklas Misstrauensvotum ist klar, daher könnte man nach »geschehen« enden.
- Anika Würde das nicht die einfache Mehrheit streichen?
- Niklas die Hürde zur Abwahl sollte höher sein → absolute Mehrheit einfügen
- Anika in dem Fall kann der Satz tatsächlich gestrichen werden, da es der Hürde bei der Erstwahl entspricht
- Florian vielleicht lieber explizieren
Entschluss: In Satz 2 »einfacher« ersetzen durch „absoluter“, in Satz 1 »der Mitglieder des Studierendenparlaments« nach »Zweidrittelmehrheit« einfügen.
Exkurs: Vorsitz des Studierendenparlaments
- Anika vielleicht festschreiben, dass der Vorsitz (Vorsitzende*r + Stellvertreter*innen) sich aus 2 zu 2 (direkt/indirekt Gewählte) zusammensetzen soll (oder 1 zu 3?)
- Anika Kann man überhaupt zwei (erste) Vorsitzende haben? → wäre juristisch zu klären
- Jan Im FSR scheint das (Ko-Vorsitzende) nicht möglich gewesen zu sein. → würde einer Grundordnungsänderung bedürfen.
- Niklas Wenn möglich, 2:2-Regelung, sonst 1:3
Paritätische Verteilung und Anzahl der Vorsitzenden sollen nach Abschluss der aktuellen Revision diskutiert werden.
§ 19
- Anika Anzahl der Mitglieder des Wahlausschusses festlegen; evtl. mit »bis« Regelungen
- Alex mindestens zwei Personen; Regelungen zur Zusammensetzung direkt/indirekt gewählte
- Niklas »der Wahl«? »einer Wahl«
- Niklas Was ist mit Personen, die kandidieren? Dürfen die im Wahlausschuss sein?
Abs. 1 ändern in: »¹Die Sitzungsleitung ernennt anlassbezogen zur Durchführung von Wahlen einen Wahlausschuss. ²Der Wahlausschuss umfasst mindestens zwei, höchstens jedoch vier Personen. ³Er wird vom Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit bestätigt.«
Abs. 2 (neu): »Der Wahlausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zuständig.«
Abs. 2 (alt) entfällt.
Abs. 3 (neu): »Ausgeschlossen von der Mitgliedschaft im Wahlausschuss sind Kandidierende.«
§ 20
Absatz 1 streichen
alter Absatz 2 erhält einen Punkt am Satzende. Aufzählung einrücken.
Abs. 2: Jeweils den Artikel (ein, eine) streichen.
Abs. 2 lit. c: »ein Zurückziehen« statt Zurückziehung
Abs. 3:
* Jeweils den Artikel (der) streichen. »Antrag auf Vertagung« u. s. w.
* Jeweils Satz 2 ändern in »Die Annahme« statt »Seine Annahme«.
* Jeweils »anwesenden stimmberechtigten» ohne Komma.
* lit. c streichen [Wird unserer Meinung nach von b und d abgedeckt. Anzahl möglichst überschaubar halten.]
* lit. e streichen
* lit. f: »¹Antrag auf Schließung der Redelisten. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.«
* lit. g: »Antrag auf Beschränkung der Redezeit. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.»
* lit. h: »Antrag auf namentliche Abstimmung gemäß § [???]. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.» [Nochmal prüfen, was weiter oben schon geregelt wurde.]
* lit. i: »Antrag auf geheime Abstimmung. ²Zur Annahme bedarf es der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Studierendenparlaments.»
* lit. j streichen [Schon in § 18 geklärt.]
* lit. k: »Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 7 Abs.«
* lit. l: »¹Der Antrag auf Verhandlungspause. ²Seine Annahme führt zu einer höchstens zehnminütigen Pause.«
nächster Termin:
Da nur noch drei Personen anwesend sind, wird der Termin gedoodelt.
Protokoll vom 2. Juli 2020
Anwesende: Jan Rothacher, Niklas Dörner, Florian Knoch, Marie Müller, Josi Perzl, Lotta Mayer
Beginn: 17:30 Uhr
Ende: 18:30 Uhr
Anmerkung: Die heute behandelten Paragraphen folgen der Nummerierung der überarbeiteten Geschäftsordnung. Paragraph 20 (neu) bezeichnet daher Paragraph 19 (alt)
- Marie Metaanmerkung: ScreenReader lesen das Gendersternchen mit vor, daher würde sie die GO noch einmal mit Doppelpunkt gendern
§ 20 Wahldurchführung
Absatz 1 Satz 1
Florian Die Sitzungsleitung ernennt zur Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss, der aus bis zu drei Mitgliedern des Studierendenparlaments besteht.
- Florian Mitglieder sollten nicht unbedingt wählende Mitglieder sein → für nicht stimmberechtigte Mitglieder offen halten
Absatz 2 Satz 1
- Florian Verfahren/Wahlgrundsätze festlegen?
- Josi Vorschlag: auf das Hochschulgesetz verweisen?
- Jan Regelung unklar
- Florian steht auch in der GO nicht (zumindest nicht auf den ersten Blick ersichtlich) → Vorschlag zurückgezogen
Anmerkung: Dieses Thema wurde bereits beim letzten Mal besprochen.
§ 22 Änderung der Geschäftsordnung
Absatz 1
Florian ¹Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung müssen über das Antragstool des Studierendenparlaments oder in schriftlicher Form beim Vorsitz eingereicht werden. (Satz 2 streichen)
Damit endet dieser Durchgang der GO-Revision.
Rückmeldungen von Loskarn zur GO
- Jan nach der Rückmeldung wurde die hart quotierte Redeliste gestrichen
- Marie es gibt ein Verfassungsgerichtsurteil, das sagt, dass harte Quotierungen in Vereinen nicht grundgesetzwidrig sind
- https://www.bundestag.de/resource/blob/556776/1d09f7fb98305d183bfb30ac15c1d3d7/wd-3-080-18-pdf-data.pdf (bezieht sich allgemein auf Quoten)
- Amtsgericht Charlottenburg hat hart quotierte Redeliste nicht kassiert
- Jan wird noch einmal an Loskarn gegeben
- Lotta bei der letzten Novellierung der Grundordnung gab es Probleme mit der Überprüfung durch Loskarn, zweite Prüfung erfolgte dann durch Herrn Friedrich (Referent der Kanzlerin) → ist ggf. für eine Geschäftsordnung nicht nötig?
- Jan fertige GO wird erneut von Loskarn geprüft
Sonstiges
- Jan Rückmeldungen zu der Aufgabenteilung zwischen StuPa und SpRat wurden von anderen Unis angefragt
- Lotta on behalf of Luis:
Als TOP für die nächste Sitzung fände ich es gut, wenn wir uns mal überlegen wie wir Fachschaften und politische HSGen auch informell n bisschen näher bringen können, damit wir dann entspannt in Stupa und Sprat starten können 😇
- Lotta Umsetzung unklar
- Josi Get Together wäre sicher nicht schlecht, aber da müsste Luis mal seine Ideen vorstellen
- Jan Brauchen wir eine weitere Sitzung?
- Josi wäre vermutlich erst nach der Wahl sinnvoll
- Jan Rückmeldungen zu der Aufgabenteilung zwischen StuPa und SpRat wurden von anderen Unis angefragt
- Lotta Es wäre sinnvoll, wenn das Gremium ein wenig selbst zu sich findet. Anregungen sind hilfreich, aber wir sollten nicht zu viel festlegen.
- Florian Wie sieht es mit HowTos aus? Aus dem ersten Protokoll:
- Protokollführung (Christina, Jan) → halb fertig, soll bis nächste Woche fertig werden
- Sitzungsleitung → grundsätzlich sinnvoll, kann aber auch im Prozess erstellt werden
- Wissensmanagement (Florian) → bisher noch nicht bearbeitet, wird nicht weiter verfolgt
- Archiv (aus dem Wissen bisheriger Funktionsträger*innen)
- für die verschiedenen Gremien, insbesondere wer mit wem sprechen muss
- ein SharePoint mit Übersichten zu den verschiedenen Gremien soll es im FSR schon geben
- wird dann aufgenommen
- Jan Finanzsachen sollen noch geregelt werden
- Josi Rechnungen sind häufig bei der GuK gelandet, vermutlich wegen eines Schilds »Studierendenvertretung« vor der U11 → würde ggf. auch mit Sachen fürs StuPa geschehen
- Jan können wir gern mal ansprechen und regeln (ggf. über die Poststelle)
- Jan der StuPa-Vorsitz soll die Mitarbeiter*innen des Büros anstellen
- Jan braucht es einen zweiten internen VC-Kurs fürs StuPa?
- Florian Dateien wie HowTos etc. sollten besser ins Wiki gestellt werden
- Jan Was passiert mit den Emails?
- Florian Weiterleitung von FSR/Konvent an StuPa wäre sinnvoll
- Josi
- Jan Emailadressen (stupa.stuve@uni-bamberg.de und sprat.stuve@uni-bamberg.de) wurden beantragt
- Lotta sendet noch FSR-Überlebenskunst weiter an Jan