Protokoll vom 14. April 2020

Beginn: irgendwann nach 18:00 Uhr
Dabei: Anika Amma, Luis Reithmeier, Christina Markfort, Florian Knoch, Stefan Blümel, Jan Rothacher, Jonas Langlotz, Lena Weber, Tim Gottesleben, Marie Müller

Anmerkung: Beschlüsse wurden fett hervorgehoben.

Allgemeine Vorschläge

Einigkeit zu den beiden Vorschlägen

Rolle des SpRat

Arbeitskreise und Referate

Besetzung und Aufgaben des Vorsitzes

Beschluss: Mindestlösung mit zwei Personen, paritätische Lösung zur Abstimmung geben (paritätisch, direkt/indirekt gewählt)

Aufgaben des Vorsitzes

§ 3 Aufgaben des Studierendenparlamentes

Beschluss: Zusammenfassung zu »Liste der uniweiten Kommissionen«

§ 4 und 5: Referate und Arbeitskreise

§ 6: Stimmrechtsübertragungen

§ 7: Rede-, Antrags und Vorschlagsrecht

Vorschlag:
(3) Rederecht genießen alle immatrikulierten Studierenden der Universität Bamberg.
(4) Weitere Personen können auf Vorschlag des Vorsitzes oder auf Antrag Rederecht erhalten.

Vorschlag (angenommen):
(3) Alle immatrikulierten Studierenden der Universität Bamberg können vom Studierendenparlament angehört werden.
(4) Weitere Personen können auf Vorschlag des Vorsitzes oder auf Antrag angehört werden.

§ 8: Hochschulöffentlichkeit der Sitzung

Beschluss: Personaldebatten bleiben »geheim«; bei Finanzdebatten hätten wir gern Transparenz, warten aber noch auf Antwort vom Justiziariat.

§ 9: Einberufung

Vorschlag:
(2) ¹Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von eines Viertels 5 Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. ³Die Ladungsfrist für eine außerordentlichen Sitzung beträgt 7 Tage, die Antragsfrist 5 Tage. ³Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss schriftlich gestellt werden und den Beratungsgegenstand sowie eine vorläufige Tagesordnung enthalten.
(3) streichen

angenommener Vorschlag:
(2) ¹Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von 8 Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen. ³Die Ladungsfrist für eine außerordentlichen Sitzung beträgt 7 Tage, die Antragsfrist 5 Tage. ³Der Antrag auf eine außerordentliche Sitzung muss schriftlich gestellt werden und den Beratungsgegenstand sowie eine vorläufige Tagesordnung enthalten.
(3) streichen

§ 10

angenommener Vorschlag:
(1) Die Ladung zu den Sitzungen des Studierendenparlaments erfolgt unter Angabe der Tagesordnung, des Tagungsortes und der Tagungszeit schriftlich oder elektronisch an die studentische E-Mail-Adresse, soweit hierdurch nicht Belange des Datenschutzes beeinträchtigt werden.

(2) Die Ladung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am zehnten Tag vor der Sitzung in die Postauslaufstelle der Universität gegeben oder als E-Mail versandt worden ist.

(3) Vorlagen müssen spätestens acht Tage vor der Sitzung den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

§ 11

§ 12

kein Widerspruch

§ 13

§ 14

Abs. 1 Satz 3: Arm heben kann diskriminierend sein
stattdessen: „meldet sich, in dem sie sich in geeigneter Weise kenntlich macht“

§ 15

kein Widerspruch

kein Widerspruch

Änderungen:

  • In Abs. 9: Frist verlängern auf 12 Monate
  • Verschiedene Meinungen zu Absatz 9 streichen, mehrheitlich aber für beibehalten.

§ 16 Initiativanträge

folgt bei der nächsten Sitzung

nächste Sitzung: 5. Mai um 18 Uhr


Version #1
Erstellt: 21 Februar 2023 16:54:50 von Florian
Zuletzt aktualisiert: 21 Februar 2023 16:55:20 von Florian