Protokoll vom 16. Juni 2020

Anwesende: Lotta Mayer, Jan Rothacher, Florian Knoch, Anika Amma, Niklas Dörner
Beginn: 18:15 Uhr
Ende: 20:00 Uhr

Wer soll Kürzelinhaber*in sein?

Wird dem*der Vorsitzenden des Studierendenparlamentes übertragen.

§ 17 Absatz (1)

Vereinheitlichen.

Ersetzen.

»zeitnah« für die Versendung des Protokolls statt konkreter Tage

Streichen

Neue Formulierung:

(1) Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen.

(2) Die Niederschrift muss Tag und Ort der Sitzung, eine Anwesenheitsliste, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.

(3) ¹In der Niederschrift sollen die Äußerungen der in das Studierendenparlament gewählten Personen nach Namen und Zugehörigkeit zur Statusgruppe aufgenommen werden.
²Personen, die nicht gewählte oder beratende Mitglieder des Studierendenparlaments sind, werden auf Wunsch namentlich im Protokoll genannt und andernfalls im Protokoll als Gäst*innen bezeichnet.
³Abstimmungen über Beschlüsse, Anträge und Änderungsanträge sollen mit der exakten Anzahl an Stimmen der Zustimmung, der Ablehnung sowie der Enthaltung vermerkt sein.

(4) Mitglieder, die in einer nicht geheimen Abstimmung der unterlegenen Seite angehören, können verlangen, dass dies in der Niederschrift vermerkt wird.

(5) Die Niederschrift ist von der Protokollführung und von der Sitzungsleitung zu unterzeichnen.

(6) Protokolle sollen den Mitgliedern zeitnah zugänglich gemacht werden.

(7) ¹Über die Genehmigung der Niederschrift entscheidet das Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit. ²Auf Antrag eines Mitglieds kann das Protokoll der vorausgegangenen Sitzung geändert werden.

(8) ¹Der Vorsitz veröffentlicht die Protokolle, nachdem sie genehmigt wurden. ²Personaldebatten sind nicht Teil des öffentlichen Protokolls.


nächste Sitzung: 23. Juni, 18:00 Uhr


Version #1
Erstellt: 21 Februar 2023 16:59:44 von Florian
Zuletzt aktualisiert: 21 Februar 2023 17:00:02 von Florian