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Keine Diagnosenachweise mehr bei krankheitsbedingter Verlängerung der Abgabefrist

Allgemeine Daten


Antrag

Antragstext

Das Studierendenparlament fordert, dass Student:innen, unabhängig von der Art der Prüfung und unabhängig vom Studiengang, das Recht haben sollen, eine Verlängerung der Abgabefrist auch ohne Nachweis der Diagnose oder Nennung der
Symptome zu bekommen. Ein ärztliches Attest soll auch ohne Nennung der Diagnose(n) oder der Symptome für eine Fristverlängerung genügen. Da einige Prüfungsausschüsse bisher auch Diagnosengefordert haben, wenn Student:innen eine Fristverlängerung beantragt haben, soll die Unileitung die Verantwortlichen der jeweiligen Prüfungsausschüsse explizit darauf hinweisen dies künftig zu unterlassen und auch die Verantwortlichen der anderen, unbeteiligten Prüfungsausschüsse darauf hinweisen, keine Diagnosen oder Symptome bei Fristverlängerungsanträgen zu fordern.

Die Universität soll hierfür den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen.


Begründung

Bisher haben einige Prüfungsausschüsse der Studiengänge bei einer Verschiebung der Frist einer wichtigen Abgabe, neben dem ärztlichen Attest, alle Diagnosen eingefordert, die bei dem Antrag auf Fristverlängerung eine Rolle gespielt haben. Die juristische Rechtmäßigkeit dessen ist fragwürdig, da es sich bei den Diagnosen um sensible Daten handelt, die lediglich Patient:in und Ärzt:in etwas angehen. Gerade auch hinsichtlich des Datenschutzes haben wir hier bedenken. Medizinische Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patient:innen weitergegeben werden – durch die Prüfungsausschüsse werden Student:innen aber quasi dazu gezwungen, die Diagnosen preiszugeben.
Ein ärztliches Attest oder im Zweifelsfall ein amtsärztliches Attest sind ausreichend, um eine Fristverlängerung zu begründen.


Verlauf