Direkt zum Hauptinhalt

Rechtliche Informationen

Die Aufgaben der Studierendenvertretung werden in § 27 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geregelt (Stand: Januar 2023). Das Weitere regelt die Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.

Aufgaben

Gemäß § 27 BayHIG (Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung, Stand: Februar 2023) sind die Aufgaben der Studierendenvertretung:

  1. die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule,
  2. fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben,
  3. die Förderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden der Hochschule,
  4. die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden und
  5. die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden.