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Erweiterte Universitätsleitung (EULe)

Was ist die Erweiterte Universitätsleitung (EULe)?

Nach Art. 24 BayHSchG besteht für die Universität Bamberg eine Erweiterte Universitätsleitung, der die stimmberechtigten Mitglieder der Universitätsleitung, die Dekane sowie die Frauenbeauftragte angehören. Den Vorsitz in der Erweiterten Universitätsleitung führt der Präsident; er beruft deren Sitzungen ein.

Was macht die EULe?

  • berät und unterstützt die Leitung der Universität bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
  • stellt den Entwicklungsplan der Universität unter Einbeziehung der Entwicklungspläne der Fakultäten auf, schreibt ihn fort und legt ihn dem Universitätsrat zur Beschlussfassung vor,
  • beschließt Vorschläge für die Bestimmung von Forschungsschwerpunkten und die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs und entsprechenden Einrichtungen,
  • entscheidet unter Beachtung der in Art. 5 Abs. 2 Sätze 1 und 2 aufgestellten Grundsätze sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Evaluierung von Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung der Entwicklungspläne auf Vorschlag der Universitätsleitung über Schwerpunkte des Haushalts,
  • beschließt über Anträge zur Gliederung der Universität in Fakultäten.