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Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK)
Grundlegendes
- Amtsdauer: 1 Jahr
- Anzahl Entsendungen: 1 Studi (mit universitären Abschluss)
- Ernennung durch Senat
- Sitzungen im Jahr: 4 - 5
- Geeignete Fachbereiche: Alle Fachbereiche
Aufgaben, welche außerhalb der Sitzung zu übernehmen sind
Aufwand in Vor- und nach Nachbereitung
- Vorbereitung: Prüfen der Sitzungsunterlagen, insbesondere die Anträge der "Internen Projektförderungen" (2 mal pro Jahr; auf das studentische FNK-Mitglied entfallen pro Jahr durchschnittlich 11 Anträge mit einer Vorbereitungsdauer von ca. 11 Stunden)
- Nachbereitung: keine
Welche persönliche Kompetenzen und Fähigkeiten in der Gremienarbeit eingebracht, bzw. weiterentwickelt werden können
- Strukturiertes und analytisches Denken
- Interesse an Forschung und Forschungsförderung
Sonstige Anmerkungen
- Studierende können erste Erfahrungen in der Forschungsförderung sammeln, da sie aktiv in die Begutachtungsprozesse von Förderanträgen eingebunden werden. Dadurch sammeln sie erste Erfahrungen, um später im Wissenschaftsbereich erfolgreich eigene Anträge stellen zu können.
- Durch die Teilnahme an Diskussionen der Mitglieder der FNK bekommen die studentische Vertreter*innen einen Einblick in strategischen Fragen der Forschung und der akademischen Selbstverwaltung.
- Die Sitzungen der LuSt-Kommission und der FNK sind immer am gleichen Tag.
Frühere Entsendungen
2022 / 2023
- Valentina Prospero (Sowi)