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Wahlausschuss

Grundlegendes:

  • Zwei Mitglieder (1 ordentliches + 1 Ersatzvertretung)
  • Amtszeit: 1 Jahr (für die Hochschulwahl)


 


Der Wahlausschuss ist ein Kontrollgremium der jährlich stattfindenden Hochschulwahlen. Hier werden die Wahlvorschläge geprüft, und über deren Gültigkeit, Zulassung oder Rückgabe bei Feststellung von Mängeln entschieden.


Auch wird die Reihenfolge der antretenden Gruppierungen auf dem Wahlzettel festgelegt, und im Nachgang der Wahl etwaige Losentscheide bei gleicher Stimmenanzahl getroffen.

 

Bisherige Entsendungen:

2022/23:

  • Alex Roob (HuWi)
  • Lysander Buntfuß (LHG) (Ersatzvertretung)1