Protokoll vom 5. Mai 2020
- Treffen vom 5. Mai 2020 (18:08 Uhr bis ca. 19:30 Uhr)
- Anwesende: Jan, Lotta, Marie, Luis, Karen, Stefan, Florian
- nächstes Treffen: 26.05.2020, 18 Uhr, BBB
Zusammenlegung der Arbeitskreise/Referate (Jan, Christina)
Vorschlag
- Arbeitskreise werden von den Referaten aufgenommen, bei Bedarf weitere Arbeitskreise für spezifische Themen möglich
- zusätzliches Referat Kommunales
- AK Wahlen → Politik, AK Ökologie → Nachhaltigkeit etc.
- mögliches Problem: Was, wenn neue Anliegen nicht in das Konzept passen?
- möglicher Ausweg: Arbeitskreise können relativ spontan eingerichtet werden
Diskussion
- Marie: begrüßt die Idee, mit Möglichkeit, temporäre AKs einzuführen (falls aktuelle Notwendigkeit); sollte sich eine längere Notwendigkeit herausstellen, können diese entweder verständigt werden (und vlt ein neues Referat gegründet) oder diese verständigt und einem bestehenden Referat zugeordnet werden
- Stefan: Sind die Arbeitskreise dann nur temporär?
- Jan: als temporär konzipiert, für spontane Dinge (Beispiele aus der Vergangenheit: Uniapp, Musikfachschaft, …)
- Marie: Verstetigung durch Zuordnung zu bestehenden Referaten oder Gründung eines neuen Referates sollte möglich sein
- Stefan: Lieber Taskforce statt Arbeitskreis? zur Trennung von den bisherigen Arbeitskreisen
- Lotta: Nach Zusammenlegung gibt es doch nur noch Referate, oder? (als stetiges Konzept)
- Stefan: Arbeitskreise wären zunächst extern von den Referaten, später würde dann zugeordnet zu den Referaten oder ein neues gegründet
- Marie: sieht das auch so, beim Gleichstellungsreferat kann es dann verschiedene Unterarbeitskreise geben (AK Queer, AK Inklusion, AK …)
- Florian: bisher war nicht ganz klar, dass Unterreferate Arbeitskreise heißen werden und dann doch irgendwie stetig sind
Formulierung
Ergänzung von § 4 um Satz 5 und 6, § 5 Satz 1 entfällt
(5) ¹Das Studierendenparlament kann zur Vorbereitung und zur Unterstützung seiner Arbeit abgesehen von Referaten auch
ständige Referate odernichtständige Taskforces einrichten. ²Aufgaben und Arbeitsbereiche der Referate legt das Studierendenparlament fest.
(6) ¹Referate können Arbeitskreise einberufen, die sich mit spezifischen, das Referat betreffenden, Themen auseinandersetzen.(6) ¹Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. ²Ein Arbeitskreis steht allen Studierenden zur Mitarbeit offen.
(7) ¹Das Referat
wähltbestimmt eine hauptverantwortliche Person für jeden Arbeitskreis. ²Die hauptverantwortliche Person lädt die Mitglieder des Arbeitskreises mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen.
Die Sätze 2 und 3 von § 5 sollen zu den Sätzen 6 und 7 des § 4 werden.
Weitere Diskussion zur Geschäftsordnung
§ 16
- Stefan: zwei Mitglieder für Initiativanträge sind etwas wenig
- Jan: wie bei der Einberufung der Sondersitzung auf acht Mitglieder erhöhen
- Marie: acht zu viel, höchstens fünf
Beschluss: Initiativanträge müssen durch mindestens fünf Mitglieder eingebracht werden. (geändert, siehe unten)
- Nachtrag Marie nach Rücksprache mit anderen Menschis: fünf Personen sind schwierig für politische Minderheiten, Behandlung wird ohnehin später noch einmal abgestimmt, warum nicht bei 2 Personen belassen?
- Jan: müsste demzufolge eigentlich auf eine Person abgesenkt werden, Anträge sind aber auch »fraktions«-übergreifend möglich
- Marie: Kooperationsmöglichkeit lsollte nicht ausschlaggebend sein, beim fzs wird Unterstützung von zwei Mitgliedsstrukturen benötigt, zwei wären daher in Ordnung, Gefahr: selbst Vorstellung des Antrags wird unterbunden
- Jan: fzs-Mitgliederversammlungen haben auch nur halb so viele Mitgliedsstrukturen
- Stefan: Wie sieht die anschließende Abstimmung zur Behandlung aus? → einfache Mehrheit
Beschluss: Es werden beide Formulierungsmöglichkeiten zur Abstimmung vorgelegt (zwei bzw. fünf Personen für Initiativanträge).
§ 19
- Luis:
- »in geheimer Abstimmung
per Stimmzettel« (Absatz 1) - ggf. wären Online-Abstimmungen notwendig
- »in geheimer Abstimmung
Beschluss: »per Stimmzettel« streichen
- Stefan: »Personalentscheidungen in geheimer
und schriftlicherAbstimmung« (Absatz 2), auch in den folgenden Paragraphen
Beschluss: Formulierungen zur schriftlichen Wahl in § 19 streichen
- Loskarn zur Abwahl des Vorsitzenden: für FSR nicht möglich (Sitzungsunterlage)
Beschluss: Jan fragt Loskarn noch einmal, ob das auch für das StuPa gelten wird
- Nachtrag von Lotta: lt. GO ist ein Misstrauensvotum gegen den Vorsitzenden möglich (§ 39, Absatz 11)
§ 20
- Stefan: Gibt es kein festgelegtes Wahlverfahren? (Absatz 2)
- Jan: nicht in der GO, vielleicht in der BayHSchWO
- Luis: weiß da auch nicht mehr
Beschluss: Jan fragt Loskarn danach
§ 21
- Stefan: Beim letzten Mal wurde das Armheben rausgenommen, warum steht das hier noch?
- Jan: ist noch nicht aktualisiert worden, wird noch gemacht
- Stefan: teilweise fehlen die benötigten Mehrheiten, einfach überall eine absolute Mehrheit?
- Marie: bei einigen Punkten (z. B. Antrag auf Nichtbefassung) sollte Zwei-Drittel-Mehrheit bestehen bleiben
- Stefan: Warum sind dafür zwei Drittel notwendig?
- Marie: schwerwiegende Punkte, die höher qualifizierte Mehrheiten brauchen
- Luis: stimmt zu bei Nichtbefassung, strategische Sabotage sollte ausgeschlossen werden (gab es wohl früher in der LAK) → Hürde sollte hoch sein
Beschluss: Wo bisher keine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgesehen ist, soll eine absolute Mehrheit als Voraussetzung ergänzt werden.
§ 23
- redaktioneller Vorschlag von Lotta (und Beschluss):
»… im eigenen Ermessen, es sei denn,
dassmindestens ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder fordert die Entscheidung des Studierendenparlamentsfordert.
Nachtrag zu § 5, Absatz 3
bisherige Formulierung:
¹Das Studierendenparlament wählt eine hauptverantwortliche Person für jeden Arbeitskreis. ²Die hauptverantwortliche Person lädt die Mitglieder des Arbeitskreises mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen.
- Florian: überformal, entspricht nicht mehr dem neuen Charakter der AKs
- Stefan: Vorschlag siehe Beschluss
Beschluss: Absatz 3 (neu 8) rausnehmen, Arbeitskreise in Abschnitt 2 (neu 7) zu Referaten umbenennen
- Marie: auch bei AKs haben Hauptverantwortliche ihren Sinn (sonst ggf. Untätigkeit, geringe Effizienz), daher beibehalten
- Stefan: vielleicht trotzdem nicht wählen, sondern von den Referent*innen ernennen lassen
Formulierungsvorschlag Stefan (und Beschluss):
»Die Referent*innen legen eine*n Hauptverantwortliche*n für die ihnen untergeordneten Arbeitskreise fest.«
- Lotta: Dopplungen mit der Grundordnung (Referate stehen da bereits drin, auch Arbeitskreise stehen da drin), möglichst kompakt halten
- Jan: man kann an dieser Stelle auf die GO verweisen
- Stefan: dafür, so schlank wie möglich
Beschluss: Dopplungen vermeiden und an entsprechender Stelle auf GO verlinken
- Stefan: Was ist mit § 5 Absatz 4? Können wir über die GO hinausgehende Dinge festlegen?
- Jan: nicht wirklich
- Stefan (Beschluss):
Absatz 4 aus §5 komplett raus
Gendern
- Lotta: ist teilweise noch immer uneinheitlich
- Jan: Punkte vier und fünf wurden bisher ausgelassen, sonst wurde das Binnen-I verwendet
- Marie: würde gern mal drüberschauen und bietet an, alles zu gendern (mit Asterisk als inklusivste Möglichkeit)
Nächstes Treffen: 26.05. um 18 Uhr auf Big Blue Button