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Protokoll vom 5. Mai 2020

  • Treffen vom 5. Mai 2020 (18:08 Uhr bis ca. 19:30 Uhr)
  • Anwesende: Jan, Lotta, Marie, Luis, Karen, Stefan, Florian
  • nächstes Treffen: 26.05.2020, 18 Uhr, BBB

Zusammenlegung der Arbeitskreise/Referate (Jan, Christina)

Vorschlag

  • Arbeitskreise werden von den Referaten aufgenommen, bei Bedarf weitere Arbeitskreise für spezifische Themen möglich
  • zusätzliches Referat Kommunales
  • AK Wahlen → Politik, AK Ökologie → Nachhaltigkeit etc.
  • mögliches Problem: Was, wenn neue Anliegen nicht in das Konzept passen?
  • möglicher Ausweg: Arbeitskreise können relativ spontan eingerichtet werden

Diskussion

  • Marie: begrüßt die Idee, mit Möglichkeit, temporäre AKs einzuführen (falls aktuelle Notwendigkeit); sollte sich eine längere Notwendigkeit herausstellen, können diese entweder verständigt werden (und vlt ein neues Referat gegründet) oder diese verständigt und einem bestehenden Referat zugeordnet werden
  • Stefan: Sind die Arbeitskreise dann nur temporär?
  • Jan: als temporär konzipiert, für spontane Dinge (Beispiele aus der Vergangenheit: Uniapp, Musikfachschaft, …)
  • Marie: Verstetigung durch Zuordnung zu bestehenden Referaten oder Gründung eines neuen Referates sollte möglich sein
  • Stefan: Lieber Taskforce statt Arbeitskreis? zur Trennung von den bisherigen Arbeitskreisen
  • Lotta: Nach Zusammenlegung gibt es doch nur noch Referate, oder? (als stetiges Konzept)
  • Stefan: Arbeitskreise wären zunächst extern von den Referaten, später würde dann zugeordnet zu den Referaten oder ein neues gegründet
  • Marie: sieht das auch so, beim Gleichstellungsreferat kann es dann verschiedene Unterarbeitskreise geben (AK Queer, AK Inklusion, AK …)
  • Florian: bisher war nicht ganz klar, dass Unterreferate Arbeitskreise heißen werden und dann doch irgendwie stetig sind

Formulierung

Ergänzung von § 4 um Satz 5 und 6, § 5 Satz 1 entfällt

(5) ¹Das Studierendenparlament kann zur Vorbereitung und zur Unterstützung seiner Arbeit abgesehen von Referaten auch ständige Referate oder nichtständige Taskforces einrichten. ²Aufgaben und Arbeitsbereiche der Referate legt das Studierendenparlament fest.

(6) ¹Referate können Arbeitskreise einberufen, die sich mit spezifischen, das Referat betreffenden, Themen auseinandersetzen.

(6) ¹Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. ²Ein Arbeitskreis steht allen Studierenden zur Mitarbeit offen.

(7) ¹Das Referat wählt bestimmt eine hauptverantwortliche Person für jeden Arbeitskreis. ²Die hauptverantwortliche Person lädt die Mitglieder des Arbeitskreises mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen.

Die Sätze 2 und 3 von § 5 sollen zu den Sätzen 6 und 7 des § 4 werden.

Weitere Diskussion zur Geschäftsordnung

§ 16

  • Stefan: zwei Mitglieder für Initiativanträge sind etwas wenig
  • Jan: wie bei der Einberufung der Sondersitzung auf acht Mitglieder erhöhen
  • Marie: acht zu viel, höchstens fünf

Beschluss: Initiativanträge müssen durch mindestens fünf Mitglieder eingebracht werden. (geändert, siehe unten)

  • Nachtrag Marie nach Rücksprache mit anderen Menschis: fünf Personen sind schwierig für politische Minderheiten, Behandlung wird ohnehin später noch einmal abgestimmt, warum nicht bei 2 Personen belassen?
  • Jan: müsste demzufolge eigentlich auf eine Person abgesenkt werden, Anträge sind aber auch »fraktions«-übergreifend möglich
  • Marie: Kooperationsmöglichkeit lsollte nicht ausschlaggebend sein, beim fzs wird Unterstützung von zwei Mitgliedsstrukturen benötigt, zwei wären daher in Ordnung, Gefahr: selbst Vorstellung des Antrags wird unterbunden
  • Jan: fzs-Mitgliederversammlungen haben auch nur halb so viele Mitgliedsstrukturen
  • Stefan: Wie sieht die anschließende Abstimmung zur Behandlung aus? → einfache Mehrheit

Beschluss: Es werden beide Formulierungsmöglichkeiten zur Abstimmung vorgelegt (zwei bzw. fünf Personen für Initiativanträge).

§ 19

  • Luis:
    • »in geheimer Abstimmung per Stimmzettel« (Absatz 1)
    • ggf. wären Online-Abstimmungen notwendig

Beschluss: »per Stimmzettel« streichen

  • Stefan: »Personalentscheidungen in geheimer und schriftlicher Abstimmung« (Absatz 2), auch in den folgenden Paragraphen

Beschluss: Formulierungen zur schriftlichen Wahl in § 19 streichen

  • Loskarn zur Abwahl des Vorsitzenden: für FSR nicht möglich (Sitzungsunterlage)

Beschluss: Jan fragt Loskarn noch einmal, ob das auch für das StuPa gelten wird

  • Nachtrag von Lotta: lt. GO ist ein Misstrauensvotum gegen den Vorsitzenden möglich (§ 39, Absatz 11)

§ 20

  • Stefan: Gibt es kein festgelegtes Wahlverfahren? (Absatz 2)
  • Jan: nicht in der GO, vielleicht in der BayHSchWO
  • Luis: weiß da auch nicht mehr

Beschluss: Jan fragt Loskarn danach

§ 21

  • Stefan: Beim letzten Mal wurde das Armheben rausgenommen, warum steht das hier noch?
  • Jan: ist noch nicht aktualisiert worden, wird noch gemacht
  • Stefan: teilweise fehlen die benötigten Mehrheiten, einfach überall eine absolute Mehrheit?
  • Marie: bei einigen Punkten (z. B. Antrag auf Nichtbefassung) sollte Zwei-Drittel-Mehrheit bestehen bleiben
  • Stefan: Warum sind dafür zwei Drittel notwendig?
  • Marie: schwerwiegende Punkte, die höher qualifizierte Mehrheiten brauchen
  • Luis: stimmt zu bei Nichtbefassung, strategische Sabotage sollte ausgeschlossen werden (gab es wohl früher in der LAK) → Hürde sollte hoch sein

Beschluss: Wo bisher keine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgesehen ist, soll eine absolute Mehrheit als Voraussetzung ergänzt werden.

§ 23

  • redaktioneller Vorschlag von Lotta (und Beschluss):

»… im eigenen Ermessen, es sei denn, dass mindestens ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder fordert die Entscheidung des Studierendenparlaments fordert.

Nachtrag zu § 5, Absatz 3

bisherige Formulierung:

¹Das Studierendenparlament wählt eine hauptverantwortliche Person für jeden Arbeitskreis. ²Die hauptverantwortliche Person lädt die Mitglieder des Arbeitskreises mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen.

  • Florian: überformal, entspricht nicht mehr dem neuen Charakter der AKs
  • Stefan: Vorschlag siehe Beschluss

Beschluss: Absatz 3 (neu 8) rausnehmen, Arbeitskreise in Abschnitt 2 (neu 7) zu Referaten umbenennen

  • Marie: auch bei AKs haben Hauptverantwortliche ihren Sinn (sonst ggf. Untätigkeit, geringe Effizienz), daher beibehalten
  • Stefan: vielleicht trotzdem nicht wählen, sondern von den Referent*innen ernennen lassen

Formulierungsvorschlag Stefan (und Beschluss):
»Die Referent*innen legen eine*n Hauptverantwortliche*n für die ihnen untergeordneten Arbeitskreise fest.«

  • Lotta: Dopplungen mit der Grundordnung (Referate stehen da bereits drin, auch Arbeitskreise stehen da drin), möglichst kompakt halten
  • Jan: man kann an dieser Stelle auf die GO verweisen
  • Stefan: dafür, so schlank wie möglich

Beschluss: Dopplungen vermeiden und an entsprechender Stelle auf GO verlinken

  • Stefan: Was ist mit § 5 Absatz 4? Können wir über die GO hinausgehende Dinge festlegen?
  • Jan: nicht wirklich
  • Stefan (Beschluss):

Absatz 4 aus §5 komplett raus

Gendern

  • Lotta: ist teilweise noch immer uneinheitlich
  • Jan: Punkte vier und fünf wurden bisher ausgelassen, sonst wurde das Binnen-I verwendet
  • Marie: würde gern mal drüberschauen und bietet an, alles zu gendern (mit Asterisk als inklusivste Möglichkeit)

Nächstes Treffen: 26.05. um 18 Uhr auf Big Blue Button