Rechtliche Informationen
Die Aufgaben der Studierendenvertretung werden in § 27 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geregelt (Stand: Januar 2023). Das Weitere regelt die Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
Aufgaben
Gemäß § 27 BayHIG (Mitwirkung der Studierenden, Studierendenvertretung, Stand: Februar 2023) sind die Aufgaben der Studierendenvertretung:
- die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule,
- fakultätsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in den Hochschulorganen ergeben,
- die Förderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden der Hochschule,
- die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden und
- die Förderung der Chancengleichheit der Studierenden.