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Präambel zu den StuVe-Zielen

Die Studierendenvertretung verabschiedet gemeinsam formulierte Ziele, welche gegenüber den Studierenden und der Universität kommuniziert werden, das Handeln in Gremien und sowie die Projektarbeit leiten sollen.

 Aus den Zielen sind keine für die einzelnen studentischen Vertreter*innen rechtlich  Handlungsanweisungen abzuleiten. Alle Akteure und Organe agieren unabhängig dieser Zielsetzungen. Der Sinn ist die politische zum Zweck der Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten und Bündelung Ressourcen und Kapazitäten.

 Die Legitimierung durch das Studierendenparlament ist Ausdruck dieser Selbstverpflichtung. Ziele können jederzeit verändert, verworfen werden.

 Das Format eines Stuve-Ziels soll eine Überschrift und eine Beschreibung, sowie Angaben zur Messbarkeit, Realisierbarkeit und Verantwortlichen enthalten.

Beschlossen am 05.12.2024.