Beschlüsse fassen
- Ein Antrag wird fristgerecht eingereicht oder als Initiativantrag auf die Tagesordnung gesetzt.
- Die Antragssteller:innen stellen den Antrag vor.
- Der Antrag wird im Plenum diskutiert.
- Das Studierendenparlament fasst auf Basis des Antrags und etwaiger Änderungsanträge einen Beschluss.
- Der Vorsitz erstellt aus dem Beschluss (Antragstitel, Antragstext und Antragsbegründung) ein Dokument und unterschreibt dieses.
- Der Vorsitz leitet den Beschluss an die Universitätsleitung oder andere Betroffene weiter und stellt ihn in den VC ein.
- Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Interne Kommunikation berichtet über den Beschluss.
- Sofern der Beschluss Bestand haben soll, muss er innerhalb eines Jahres dem Studierendenparlament zur Kenntnis erneut vorgelegt werden (siehe Geschäftsordnung).
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