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Beschlüsse fassen

  1. Ein Antrag wird fristgerecht eingereicht oder als Initiativantrag auf die Tagesordnung gesetzt.
  2. Die Antragssteller:innen stellen den Antrag vor.
  3. Der Antrag wird im Plenum diskutiert.
  4. Das Studierendenparlament fasst auf Basis des Antrags und etwaiger Änderungsanträge einen Beschluss.
  5. Der Vorsitz erstellt aus dem Beschluss (Antragstitel, Antragstext und Antragsbegründung) ein Dokument und unterschreibt dieses.
  6. Der Beschluss wird an den Sprecher:innenrat übergeben.
  7. Der Sprecher:innenratVorsitz leitet den Beschluss an die Universitätsleitung oder andere Betroffene weiter und stellt ihn in den VC ein.
  8. Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Interne Kommunikation berichtet über den Beschluss.
  9. Sofern der Beschluss Bestand haben soll, muss er innerhalb eines Jahres dem Studierendenparlament zur Kenntnis erneut vorgelegt werden (siehe Geschäftsordnung).