Protokoll vom 26. Mai 2020
Anwesende: Anika, Alex N., Duc, Felix, Jan, Josi, Lotta, Marie, Niklas, Sabrina, Luis, Stefan
§ 2, Absatz 2
Luis: Umsetzen der Beschlüsse sollte durch den SpRat geschehen
Luis: (a) rausnehmen, da eine exekutive Aufgabe
Kein Widerspruch => wird herausgenommen
Duc: Vor dem Vorsitz einen Artikel zur Zusammensetzung.
Lotta: Redundant, da schon in Grundordnung
Anika: Redundant ist kein Problem, zumindest Verweis auf Grundordnung.
Niklas: Grundordnung ändert sich auch nicht so oft.
Luis: Auch für Erwähnung, Verweis auf Grundordnung
§ 2, Absatz 3
Niklas: Vorschlag: „§2, Abs. 2 b,c,d,e bleiben von dieser Regelung unberührt.“
Keine Widerspüche. => Wird so übernommen.
§ 3, Absatz 1
Huwi: die fakultätsübergreifenden Angelegenheiten der Studierenden
Jan: Is so aus einem existierenden Gesetzestext
Entscheidung: Kann so bleiben.
§ 4, Absatz 3
Stefan: Wird „rechenschaftspflichtig“ definiert?
Jan/Lotta: Herr Loskarn zufolge ist eine tatsächliche Kontrolle nicht möglich.
Einwand hat sich somit erledigt
§ 4, Absatz 4
Anika: was wenn Referent exmatrikuliert ist?
Jan: derzeit besteht immer noch Zugriff auf E-Mail-Adressen
Anika: Ist das noch gewollt wenn jemand aus der Uni ausgetreten ist, dass der noch Zugriff auf die Mails hat
Man müsste das schon noch einschränken, dass wenn jemand nicht mehr Studi ist das man diesen auch auschließt
Lotta/Niklas: „Im Falle einer Exmatrikulation oder Abwahl übernimmt der Vorsitz Komissarisch die Leitung des Referats.“
Keine Einwände. => Wird so übernommen
§ 4, Absatz 5
Lotta: Haben wir einen Begriff durcheinander gebracht? Sollte das nicht „ständige Arbeitskreise“ heißen?
Stefan: Solle noch weiter präzisiert werden.
Niklas: Änderungsvorschlag:
(5) Das Studierendenparlament kann zur Vorbereitung und zur Unterstützung seiner Arbeit abgesehen von ständigen Referaten weitere Referate einrichten. Referate können aufgabenbezogen als nichtständige Taskforce eingerichtet werden. Aufgaben und Arbeitsbereiche der Referate legt das Studierendenparlament fest.
(6) ¹Referate können Arbeitskreise einrichten. Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. ²Ein Arbeitskreis steht allen Studierenden zur Mitarbeit offen.
Stefan: Warum können nichtständige Referate nicht nichtständige Referate genannt werden
Niklas: Hier gibt es dann ständige und nichtständige Referate.
Stefan: ist die Unterscheidung nicht ganz klar. Es wäre logischer mit ständigen und nichtständigen Referate geben. Muss es immer ständige Referate geben?
Niklas: ständige R – muss es geben, längerfristige/verpflichtende Existenz, nichtständige kann es geben, weniger langfristig, Taskforces – kurfristig
Jan: unter § 42
Stefan: Es können aufgabenbezogen nichtständige Taskforce eingerichtet werden. in 5 ersetzen --> Das Studierendenparlament kann zur Vorbereitung und zur Unterstützung seiner Arbeit abgesehen von ständigen Referaten weitere Referate einrichten. Es können aufgabenbezogen nichtständige Taskforce eingerichtet werden. Aufgaben und Arbeitsbereiche der Referate legt das Studierendenparlament fest.
Marie: laut der neuen GO gibt es keine festgeschriebenen ständigen Referate mehr
Jan bestätigt das.
Niklas: Einen dritten Satz einfügen, der diese Referate auflistet.
Es sind alle einverstanden das dieser Satz mit hinzugefügt werden.
Auch mit RQSL als eigenem Referat sind alle einverstanden.
§ 4, Absatz 6
Duc: in Absatz 6 wurde dann anders definiert auf Grund der vorrangegangen Änderungen
Vorschlag neuer Satz 1 am Anfang einfügen: „¹Referate können Arbeitskreise einrichten.“
Vorhanden: Die Mitglieder eines Arbeitskreises müssen nicht Mitglieder des Studierendenparlaments sein. ²Ein Arbeitskreis steht allen Studierenden zur Mitarbeit offen.
§ 4, Absatz 7
Lotta: ist es nötig den Absatz 7 extra zu lassen oder kann er in den davor
Duc: würde es am Ende lassen auf Grund der Übersichtlichkeit
§ 5, Absatz 1
Anika: Vorschlag: „Stimmrecht hat
a) jedes direkt gewählte Mitglied und
b) jedes durch die Fachschaften entsandte Mitglied.“
Wird so angenommen
Niklas: Wann ist man Mitglied des Studierendenparlaments?
Anika: Wollten wir am Anfang nicht festlegen, wer Mitglieder des Studierendenparlamentes sind? Dann können wir das am Beginn festlegen
Lotta: In dem Satz ersetzen durch: “alle Mitglieder nach § 40 Abs. 1 Grundordnung”
Keine Einwände
§ 5, Absatz 2
Stefan: Wann darf das StuPa tagen? Wie viele Personen müssen Anwesend sein und wie viele Stimmen müssen anwesend sein?
Lotta: Mehr als die Hälfte der Menschen muss anwesend sein.
lt. GO
Duc: Wird weiter unten noch bei Beschlussfähigkeit geregelt.
Stefan: c) und d) ist nicht Nachverfolgbar diese würden wir gerne Streichen
keiner hat hier Einwände
Lotta: habt ihr gehangen wegen der Stimmrechtsübertragungen?
Stefan: Weil bei Simmrechtsübertragung weniger da sind als stimmen da sind
Lotta: es geht hier schon um die einzelnen Mitglieder
Duc: Bis wann muss man eine Stimmrechtsübertragung haben?
Vorschlag:
„⁴Die Stimmübertragung ist vor Beginn der Sitzung durch Meldung an den Sitzungsvorsitz schriftlich möglich. Stimmrechtsübertragungen werden im Protokoll vermerkt.“
Keine Einwände.
Anika: Ist es sinvoll, eine Begrenzung der Stimmrechtsübertragungen auf ein Stimmrecht?
Niklas: Das ist auf eins Begrenzt in § 5 Absatz 3
§ 6 Absatz 1, Absatz 2
Stefan: Was bedeutet Vorschlagsrecht?
Jan: Wenn du eine Person für eine Amt Vorschlägst
Luis: Es wurde von der früheren Ordunung übernommen
Anika: Es ist nicht dringend Notwendig da man für einen Vorschlag sein Rederecht gebrauchen kann.
Luis: Laut Google ist es dass das ich jemanden Vorschlage.
Felix: Mit dem Rederecht würden dann auch nicht Vorschlagsberechtigte Personen das Recht erhalten Personen Vorzugschlagen
Stefan: deswegen dann drin lassen.
Stefan: Warum haben Referenten ein Antragsrecht ?
Luis: Steht in der GO. Damit sind Personen aus den Referaten gemeint, die sollten auch Anträge stellen können.
Stefan: Dann hat jeder das Recht, einen Antrag zu stellen. Vorschlag “Referent*innen des StuPas haben ein Antragsrecht.”
niklas: Wie besetzt man Referate, wenn nicht durch Vorschlag?
Duc: „nicht-stimmberechtigte Mitglieder“ umfasst alle Personen aus Referaten
Lotta: stattdessen „beratende Mitglieder nach § 40 Abs. 2 GO“
Lotta: was haben wir mit der Frage von Anika gemacht? Wurde das Abschließend besprochen?
Anika: es hat sich etwas vermischt kein klares Ergebnis
Niklas: Wir sollten das Abschließen klären. Er sieht keinen Änderungswunsch wir sollten das so lassen.
Lotta: Bitte „beratend“ statt „nicht-stimmberechtigt“.
Niklas: ist dafür
§ 6 Absatz 3
Stefan: da steht können. Wie wird entschieden ob jemand angehört wird?
Jan: es soll nicht allen ein Rederecht eingeräumt werden --> Sie können Angehört werden haben aber kein Rederecht
Stefan: Vorschlag: “Müssen angehört werden aber ein Zeitvorschalag”
Niklas: Dann bringt man mehr Leute mit und dann hat man sehr viel Zeit. Würde es so lassen
Anika: Kann Stefan verstehen, aber die Inhaltliche Arbeit ist gefährdet, weil dann jeder Studierende kommen kann und dann 3 Minuten reden kann.
Stefan: Es passt dann so
Marie: alle Studies sollten das Rederecht haben. Wenn das nicht sein soll kann in öffentlich und nicht öffentlich unterschieden werden
Niklas: representatives Recht und kein Basisdemokratisches
Jan: Loskan Rederecht haben nur StuPa-Angehörige
Marie:
Anika: Es steht nicht etwa im Text, dass andere nicht gehört werden dürfen, sondern das es im ermessen liegt ob er/sie zu diesem Zeitpunkt angehört wird
Termin für das nächste Treffen
Stefan: Wann soll das fertig sein?
Jan: frühestens 1. Oktober
Anika: Klausurenphase kommt auch bald deswegen lieber kürzere Abstände
Lotta: Stimmt zu Treffen lieber nächste Woche oder in 2 Wochen,
lange Abstände führen zu viel Wieder-einarbeitung
Jan: Vorschlag 5.6.20
Duc: Wollen wir wirklich Freitag? Lieber Donnerstag
Niklas: Nächste Woche Donnerstag
Anika: viele haben noch Vorlesungen Freitag
Termin: Donnerstag, 04.06. 17 Uhr
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