Protokoll vom 4. Juni 2020
Anwesende: Duc Le, Sabrina Schorr, Jan Rothacher, (SOWI), Anja Brenner (SoWi), Marie Müller, Maxi Rattay (GuK), Florian Knoch (WIAI), Hannah Blaurock (Huwi)
§7 Absatz 2
Duc: Vorschlag Einfügen, dass nur “in begründeten Fällen” die Hochschulöffentlichkeit von der Sitzung ausgeschlossen werden darf
Marie: Begründete Fälle müssten definiert werden
Bestimmte Fälle sollen aufgenommen werden
Marie nach Rücksprache mit Jura-Studi: juristisch sauberer ohne die Formulierung; wenn die Formulierung rein sollte, dann formulieren »in sachlich begründeten Fällen«, dann sollte danach Liste Folgen mit Fällen, in denen das nicht begründet wäre, weil dies kürzer ist als Fälle aufzuzählen, in denen es begründet ist
→ Mail an Herrn Loskarn, was keine begründeten Fälle sind
Vorläufiger neuer Wortlaut: (1) Die Hochschulöffentlichkeit kann in begründeten Fällen von der Sitzung des Studierendenparlaments auf Antrag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ausgeschlossen werden.
§8 Absatz 1
Lotta (über Maxi): Stupa muss mindestens zweimal im Semester einberufen werden (gemäß GO § 39 (8) Satz 1) → wird geändert
§8 Absatz 2
zu Satz (2)
Hannah Blaurock: Antrag auf außerordentliche Sitzung muss an Vorsitz gestellt werden
→ Wird geändert
zu Satz (1)
Duc: Einfügen von “stimmberechtigten” → neuer Satz:
Das Studierendenparlament ist auf Verlangen von acht stimmberechtigten Mitgliedern binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang des Antrages bei dem Vorsitz zu einer außerordentlichen Sitzung einzuberufen.
§9 Absatz (2)
Lotta (über Maxi): laut GO muss das eine Woche vorher erfolgen (GO §39 (6) 2)
§9 Absatz (3)
Hannah Blaurock: Genauere Definition von Vorlagen gewünscht
Sabrina: vorschlag: “Alle Sitzungsvorlagen müssen vor …”
Jan: es werden “Situngsunterlagen” vermerkt
§9 Absatz (1)
an die studentische Emailadresse “der Mitglieder”
§10 Absatz (2)
Hannah: Mehrheiten bei Abstimmungen festlegen
Sabrina: Wird mit einfacher Mehrheit geregelt
Duc: Trennung nötig
Lösung:
(2) Die Genehmigung der Tagesordnung wird vom Studierendenparlament mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(3) Das Studierendenparlament kann eine Änderung der Tagesordnung sowie die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte mit einfacher Mehrheit beschließen.
§11 Absatz (1)
Marie: (1) Die Leitung der Sitzung obliegt dem*der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit einem*einer stellvertretenden Vorsitzenden.
§11 Absatz (2)
Duc: Hausrecht für den Vorsitzenden in eigenen Absatz → wird gestrichen
Jan: fragt bei Loskarn nach, ob wir Menschen von der Sitzung verweisen/ausschließen könnten, ohne das Hausrecht zu besitzen; außerdem, ob die Vorsitzenden das Hausrecht bekommen könnten
(→ wenn Möglich, dann wird Absatz 2 getrennt)
Florian: Vorschlag für den Fall, dass das Verweisen von der Sitzung in Ordnung geht: »… und kann bei (schwerwiegendem) Verstoß gegen diese Geschäftsordnung Mitglieder des Studierendenparlaments der Sitzung verweisen.«
§11 Absatz (5)
Duc: soll gestrichen werden. Sitzungsleitung soll nicht an Dritte abgegeben werden bzw. da der Vorsitz die Leitung inne hat und im Falle von Verhinderung die Stellv. dadurch nicht mehr notwendig
§12 Absatz (2)
Maxi: Verweis auf GO? --> Auf §39 (6) GO wird hingewiesen
Hannah: Mindestens 18 stimmberechtigte Mitglieder müssen Anwesend sein (Mehrheit) --> Wird eingefügt
SoWi(Sabrina & Duc) reichen konkurrierende Umformulierung ein:
(1) ¹Das Studierendenparlament ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordentlich geladen und die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. ²Stimmrechtsübertragungen werden dabei für die Feststellung berücksichtigt. ³Ist das Studierendenparlament nicht beschlussfähig, schließt die Sitzungsleitung die Sitzung und der Vorsitz beruft sie innerhalb von 14 Tagen unter Beibehaltung der Tagesordnung neu ein. 4Ist das Studierendenparlament erneut nicht beschlussfähig, schließt die Sitzungsleitung die Sitzung und der Vorsitz beruft sie innerhalb von 7 Tagen unter Beibehaltung der Tagesordnung neu ein. 5In diesem Fall ist das Studierendenparlament ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. 6Auf diese Bestimmung ist in der Einladung hinzuweisen.
Marie: dagegen, da diese Regelung mit den 7 Tagen zusätzlich ausgenutzt werden kann, um Themen/Sitzungen zu verschleppen
Hannah: Sollte nicht ausgenutzt werden können, weil dafür alle Fachschaften oder politische HSGs sich einig sein müssten, nicht an der Sitzung teilzunehmen
Marie: widerspricht; oft sind nicht alle Mitglieder da bei Sitzungen und es wird knapp mit Beschlussfähigkeit; wenn dann noch zusätzlich Menschis extra nicht kommen, um zu verzögern/Themen zu verschleppen, kann die Regelung mit den 7 Tagen sehr wohl zur Verschleppung dienen
§13 Absatz (1) ff.
Marie: Redeliste(n) abhängig davon, was dann in der GO verabschiedet wird; wieso soll nach Vorschlag SoWi Erstredner*innenliste wegfallen?
Duc: Leute sollen sich doch einfach so melden und werden chronologisch auf die Redeliste gesetzt. Es ist die Aufgabe der Sitzungsleitung zu unterbinden, dass Mitglieder “reden um zu reden” bzw. “sich thematisch im kreis drehen”
Marie: Erstredner*innenliste, damit Diskussion nicht von wenigen Menschis dominiert wird; außerdem, dass Menschen, die sich nicht trauen zu melden, eher dran genommen werden
Maxi: Das ist doch schön und gut aber das ist doch eine dämliche Spielerei
Hannah: stimmt Marie zu
Sabrina: schließt sich Duc und Maxi an
Marie: wiederholt Punkt
Florian: für Erstredner*innenliste
Redelistenart: Muss vom Stupa entschieden werden
Debatten: Bitte berücksichtigen, dass vorschläge in den Fachschaften erarbeitet worden sind und nicht auf persönlichen Meinungen basieren, also, nicht pesönlich Menschen angreifen!
Keine Kommentare