Protokoll vom 12. Juni 2020
Anwesende: Lotta, Hannah (Huwi), Jan (FSR), Marie (Gleichstellungsreferat, KriWi-Ref, Nat./Internat.-Ref, Jusos), Niklas, Sabrina (SOWI), Florian, Anika (WIAI), Christina (Nat./Internat.-Ref, BAGLS)
§ 13
Am Ende muss vereinheitlicht werden, ob wir von einer oder mehreren Redelisten sprechen.
Zu Absatz 2:
Es soll zur Wahl stehen, ob Erstredner*innenlisten geführt werden sollen oder nicht.
§ 14 Absatz (1)
- Lotta:
- Einladungsfrist beträgt derzeit 10 Tage, Antragsfrist 8 Tage → etwas unlogisch
- Gleichsetzung von Antragsfrist und Einladungsfrist wäre nicht sinnvoll, vielleicht Einladungsfrist einen Tag nach der Antragsfrist enden lassen
- Grundordnung: Einladung spätestens eine Woche vor der Sitzung
- Niklas:
- Mit der Einladung müssen die Anträge da sein, um auf die Tagesordnung zu kommen.
- Einreichen unter Sonstiges damit nicht möglich (?)
- Jan: man kann auch Intitiativeinträge einreichen
- Lotta: Einladungsfrist 10 Tage - Antragsfrist 8 Tage als beste Lösung? - 7 Tage Einladungsfrist auch zu kurz, da man länger planen muss
- Hannah: sechs Tage Antragsfrist sind zu kurz, um Anträge in allen Gremien zu besprechen
- Niklas: Nicht Frage ob sechs oder acht Tage, sondern ob die Antragsfrist vor oder nach der Einladung enden soll
- Anika: beides hat Vor- und Nachteile
- endet die Antragsfrist danach, dann schaffen es vielleicht nicht mehr alle durch den Gremienweg
- endet die Antragsfrist davor, dann kommen die nicht mehr einreichbaren Anträge ggf. als Initiativanträge
- theoretisch können wir schon von der GO abweichen, da die in der GO genannte Zeit nur den Mindestzeitraum darstellt. Wir können also durchaus länger Zeit für die Einladungsfrist einräumen
- Stimmungsbild:
- 5 Stimmen für Ende der Antragsfrist vor Absenden der Einladung
- 3 Stimmen für Ende der Antragsfrist nach Absenden der Einladung
- Niklas: durch vorheriges Ende werten Leute motiviert, rechtzeitig Anträge abzugeben, damit alle genug Zeit haben, die Materialien durchzulesen
- Anika: Wie könnten Initiativanträge vertagt werden oder abgelehnt werden?
- Niklas: Initiviativanträge, die teilweise zu dreist sind, müssen irgendwie ausgeglichen werden
- Jan: Intitiativanträge benötigen ein höheres Quorum (also Leute müssen diesen unterstützen) - wir haben also schon Werkzeuge zur Regulierung
- Lotta: Initiativanträge wird es auch weiterhin geben, weil manche Dinge halt relativ spät an uns herangetragen werden
- Niklas: man hat dann das Problem, das viel in die Initiativ-Anträge geschoben wird, diese also ziemlich ausgenutzt werden
- Florian: Quorum für einen I-Antrag?
- Jan: mindestens zwei oder mindestens fünf (steht noch zur Abstimmung) [§ 15]
- Florian: Quorum recht leicht zu erreichen - wie wird Initiativantrag publiziert? Kann man ihn vorher einsehen?
- Jan: Wird unterschiedlich gehandhabt.
- Marie: Antragstool sollte ermöglichen, auch I-Anträge vorab hochzuladen
- Florian: Abstimmung abhängig davon, ob I Anträge vor der Sitzung einsehbar sind? Wäre dafür, dass wenn Initiativanträge nicht mit Antragstool einsehbar sind, dass man dann die Einreichungsfrist für Anträge verlängert.
- Niklas: Aber Initiativanträge haben keine Frist, Argument nicht nachvollziehbar?
- Florian: aneinandervorbeigeredet - zwei Szenarios:
- Menschen reichen Anträge ein vor der Frist ein (vor der Einladung) - nachfolgende I Anträge sind nicht einsehbar, da nur eine Mail mit allen Anträgen rumgeht. Wir sehen nachgereichte I-Anträge also nicht vor der tatsächlichen Sitzung
- nachfolgende I Anträge sind einsehbar - mithilfe des Antragstools. Dann kann man sich auch eine gewisse Zeit vorbereiten
- Niklas: War von Szenario 2 ausgegangen - würde dennoch bei seiner Entscheidung bleiben. Falls Szenario 1 kann man dennoch eine Mail rumschicken mit den zusätzlichen I-Anträgen
- Jan: I-Anträge werden noch besprochen.
- Jetzt: wollen wir die Antragsfrist verschieben?
- Fazit: Da wir zu keiner Einigung gekommen sind, werden wir den Punkt ebenfalls zur Abstimmung in die Sitzung geben. Vorschläge zur Abstimmung zur Ende der Antragsfrist:
- 1 Tag vor Einladung (Ladungsfrist)
- 2 Tage nach Einladung (Ladungsfrist)
- Lotta: GO sieht Ladungsordnung von einer Woche vor (Wochenfrist)
- allgemein: Was ist eine Wochenfrist?
- http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=Fristen_Tagesbeginn__Wochenfristen stimmt das?
- Anika: Woher weiß man, dass die Antragsfrist endet? Stehen die Termine schon zu Beginn des Semesters fest?
- Jan: Die Termine werden vorher festgelegt.
- Jan: Warum einen Tag vor Ladungsfrist?
- Florian: Ist sinnvoller, da ein Tag mehr Abstand zum Einladungstermin nur mehr potentielle Anträge zu I-Anträgen macht
Beschluss für Vorschläge: einen Tag vor der Einladungsfrist oder zwei Tage nach der Einladungsfrist
- Hannah: Benutzen wir ein Antragstool? Steht so in dem Absatz, dass wir eines verwenden.
- Anika: Prinzipiell für Antragstool, der zweite Weg (schriftlich beim Vorsitz) sollte ohne Einschränkung auf »technische Probleme« möglich sein.
- Niklas: Einladungen gehen nicht über das Antragstool, oder?
- Jan: nein, Mail aus dem VC
- Marie: Antragstool ist das sinnvollste, per Mail eingereichte Anträge wären nicht für alle sichtbar, Änderungsanträge dann sehr unübersichtlich
- Florian: Kannn Vorsitz Anträge, die eingehen, in das Antragstool einpflegen?
- Jan: Ja. Verwaltet auch das Antragstool
- Florian: Einträge, die schriftlich eingereicht werden weil xy, sollten dann vom Vorsitz in das Antragstool eingepflegt werden. Damit wären sie auch einsehbar
- Niklas: Wer ist dann dafür verantwortlich? Vermutlich der Vorsitz - sollte mit aufgenommen werden. (Vorsitz verantwortlich heißt nicht dass sie es machen müssen)
- Jan: stellvertretende Vorsitzende im Vorsitz inbegriffen → kann ggf. an sie weitergegeben werden
- Niklas: Weitergabe wäre dann dem Vorsitz überlassen, aber er*sie hat die Verantwortung
Formulierung für Absatz 1:
²Alternativ ist ein schriftliches Einreichen beim Vorsitz gestattet.
³Die Vorsitzenden sorgen dafür, dass nicht über das Antragstool eingereichte Anträge zeitnah in das Antragstool eingepflegt werden.
Absatz 14 Absatz (2)
- Anika: Sitzungsleitung steht nicht zwingend fest, deshalb: »an den Vorsitz bzw. die Sitzungsleitung«
- Niklas: macht den Personenkreis weiter
- Anika: klingt plausibel, dann nur »an den Vorsitz«
- Lotta: stimmt zu, alles andere geht auch an den Vorsitz
Beschluss: »¹Änderungsanträge sind schriftlich beim Vorsitz oder über …«
- Florian: Müssen Änderungsanträge ins Antragstool eingepflegt werden, wenn sie schriftlich eingereicht werden?
- Anika: Dürfen Anträge nicht auch während der Sitzung gestellt werden? Ist dann ein Eintippen in das Tool sinnvoll?
- Jan/Niklas: Kommt vor, ja. Regelmäßig
- Christina: Ist häufig der Fall, aber dann eigentlich auch sehr konstruktiv. Welche Probleme werden jetzt damit gesehen?
- Niklas: ist dem Workflow eher hinderlich
- Christina: Sind mündliche Änderungsanträge nicht hinderlicher? Meist sind die Änderungen ja auch nicht riesig.
- Niklas: Kleinere Änderungen ins Tool aufzunehmen, ist umständlich.
- Lotta: den Antragsteller*innen wird die Wahl gelassen
- Christina: Antragstool ist auch vorteilhaft für Protokollant*innen, wahrt die Übersicht
- Jan:
- Zustimmung, eher über das Antragstool einreichen
- Vorschlag: Passage streichen, dass die Anträge allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden muss
- Anika: dagegen – was passiert, wenn jemand keinen Laptop dabei hat oder eduroam nicht funktioniert o. Ä.
- Christina: Formulierung »nach Möglichkeit über das Antragstool einreichen, alternativ an den Vorsitz richten«
- Niklas: »nach Möglichkeit« sollte nicht so interpretiert werden, dass nachgewiesen werden muss, dass eine Einreichung über das Antragstool nicht möglich war
- Christina: es wäre übergriffig, Gründe überprüfen zu wollen
- Florian: sollen Änderungsanträge ins Tool eingepflegt werden?
- Jan: im Konvent werden solche Dinge nicht vom Vorsitz eingepflegt
- Florian: Satz 2 ist allgemein genug gehalten und stellt sicher, dass die Änderungsanträge weitergegeben werden → reicht aus
- Anika (und Beschluss):
»… durch den Vorsitz zur Kenntnis gegeben …«
§ 14 Absatz (5)
- Lotta: Sind Zwischenfragen nur durch Mitglieder des Studierendenparlaments möglich, oder dürfen das auch Nicht-Mitglieder?
- Jan: Muss auch so spezifiziert werden: stimmberechtigte und/oder beratende Mitglieder?
- Lottas Vorschlag: »ist eine Meldung bei der Sitzungsleitung durch Handzeichen [ausreichend]«
Beschluss: »… macht sich das Mitglied des Studierendenparlaments oder der*die Gast*Gästin bei der Sitzungsleitung kenntlich.«
§ 14 Absatz (6)
- Anika:
»Anträge , über die im Studierendenparlament abgestimmt wurde und die eine Mehrheit erhalten haben , …«
§ 14 Absatz 9
- Anika:
kein Komma nach der 8 in »Beschlüsse, die nicht gemäß Absatz 8 mit …«
Metadebatte zur Ankündigung der Sitzungstermine
- Jan:
- VC-Kurs enthält alle Daten und das wurde auch zu Beginn kommuniziert
- Datum im Protokoll wäre selbstverständlich schön
- man kann erwarten, dass Leute nachsehen, wann die Sitzung stattfindet
- war in den vergangenen Wochen ja auch wöchentlich
- Anika: klar wäre es im Protokoll zu vermerken, aber wenn es dort fehlt, muss sich selbstständig erkundigt werden
- Lotta: wir sollten das nochmal so feststellen, dass die wichtigen Dinge im VC stehen
- Christina: ist okay, sollte dennoch eindeutig ins Protokoll
- Lotta: klare Anweisungen sollten gelten
- Jan: Meinetwegen kann ich auch noch Mails schreiben
§ 15
- Anika:
Leerzeichen nach dem Paragraphenzeichen, »Absatz« statt »Abs.«
§ 16 Absatz (1)
- Niklas:
Satz 1 Halbsatz 3 (Erläuterung der einfachen Mehrheit) ist redundant → streichen
§ 16 Absatz (4)
- Anika:
»stimmberechtigten und anwesenden« → »anwesenden stimmberechtigten«
- Niklas: Ist die Hürde von drei Mitgliedern nicht etwas niedrig?
- Jan: ist auch in der Konventsordnung so gehalten
- Niklas: dennoch recht niedrig
- Florian: Unterstützung
- Anika: Gibt es Gleichstellungsbelange, die dagegen sprechen?
- Niklas: erhöhen auf sieben (oder mehr) Mitglieder
- Marie: Nicht zu hoch ansetzt, aber in Anbetracht dessen, dass wir 35 Mitglieder haben, wären auch 5 denkbar
- Niklas: sieben wären gut, wird das nicht in anderen Parlamenten mit Mehrheit behandelt?
- Marie ist mit sieben zufrieden
Beschluss: Hürde auf sieben Personen erhöhen
§ 16 Absatz (5)
- Anika:
»stimmberechtigten und anwesenden« → »anwesenden stimmberechtigten«
- Niklas: Hat Absatz 4 oder 5 Priorität?
- Marie: zwei unterschiedliche Dinge
- Niklas: Was passiert, wenn beides gefordert wird?
- Marie/Jan: geheime, namentliche Abstimmung
- Niklas: Das heißt, namentliche Abstimmung muss zugunsten geheimer Abstimmung weichen? namentliche Abstimmung kann überstimmt werden?
- Anika: problematisch, besonders auch bei dem geringen Quorum
- Florian/Niklas: Zustimmung
- Niklas: Festlegung notwendig, dass eine geheime Abstimmung nur dann möglich ist, wenn nicht eine namentliche Abstimmung beantragt wurde
- Marie: namentliche Abstimmung soll immer Vorrang haben vor geheimer Abstimmung
Beschluss zur Aufnahme als Satz 2:
Eine geheime Abstimmung ist bei gleichzeitigem Verlangen nach einer namentlichen Abstimmung unzulässig.
- Es wurde festgestellt, dass sich gleichzeitig hier auf den gleichen TOP bezieht.
§ 16 Absatz (6)
- Anika: neuer Absatz 6
»Unmittelbar im Anschluss an eine Abstimmung verkündet die Sitzungsleitung das Abstimmungsergebnis.«
- Anika: alten Absatz 6 (neu 7) umformulieren in:
»Auf Antrag von mindestens einem Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder muss das Abstimmungsergebnis überprüft werden.«
- Niklas: Wie sieht eine solche Überprüfung aus? Wird die nicht vor allem dann durchgeführt, wenn das Ergebnis angezweifelt wird? Absatz 7 schließt eine erneute Abstimmung aber aus, oder?
- Marie:
- Absatz 7 hat mit Absatz 6 nichts zu tun
- GO-Antrag auf Wiederholung der Abstimmung wurde noch nicht aufgenommen, obwohl der anderswo existiert
- Niklas: Kann dieser Antrag immer gestellt werden?
- Marie: Ja
- Niklas: Welchen Sinn hat das dann?
- Marie: Der GO-Antrag kann nur nach der Abstimmung gestellt werden.
- Anika: Wieso braucht es dafür einen GO-Absatz?
- Florian: Wer hat die Initiative, wenn es darum geht, die Abstimmung zu wiederholen?
- Marie: Das ist der Sinn des Ganzen. Absatz 6 hätte als GO-Antrag ausformuliert werden sollen.
Sonstiges
- Protokoll wird zum Abschluss an Herrn Loskarn geschickt
- konstituierende Sitzung gibt es noch in der Vorlesungszeit
- eröffnet durch den VP Lehre
- nächstes Treffen: Dienstag, 16. Juni, 18:00 Uhr
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